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Offenlegung – Sonstige Genehmigungsverfahren

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuell laufenden Beteiligungsverfahren, die auf Rechtsgrundlage von Fachplanungsgesetzen (z. B. Wasserhaushaltsgesetz –WHG) durchgeführt werden, mit den zugehörigen Dokumenten.

Aktuelle öffentliche Auslegungen

 

Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses der GDWS für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Großen Wehr Sachsenhausen (16.-29.07.2025)

Bekanntmachung

gemäß § 14b Abs. 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) über die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) vom 19.06.2025, Az.: 3800-422.03/ 0001/Mär-002 für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Großen Wehr Sachsenhausen, km 0,60 bis km 0,98.


I.

Die GDWS hat gemäß § 14b des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung mit §§ 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) die vorgelegten Pläne für die Her­ stellung der ökologischen Durchgängigkeit am Großen Wehr Sachsenhausen, km 0,60 bis km 0,98 mit den sich aus dem Beschluss ergebenden Änderungen, Auflagen, Ergänzungen und Anordnungen festgestellt.

1. Das Vorhaben umfasst:

  • den Bau einer Fischauf- und -abstiegsanlage sowie den Ausbau des Großen Wehrarmes von km 0,900 bis km 1,025 und den Ersatzneubau der vierfeldrigen Wehranlage Sachsenhausen bei km 0,972 als dreifeldriges Klappenwehr, den Bau einer Fischaufstiegsanlage an der Sohlschwelle, den Ersatzneubau der zweifeldrigen Straßenbrücke, die Schaffung von Betriebs- und Unterhaltungsflä­ chen einschließlich einer Kranstandsfläche sowie Wegen und Einfriedungen, die temporäre Anlegung von Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen bzw. Baustraßen von der Chausseestraße und der Dr. Kurt-Scharf-Straße,
  • die Inanspruchnahme von Grundstücken in den Gemarkungen Sachsenhausen, Flure 4 und 5, Kremmen, Flure 21 und 22 spwie Staffelde, Flur 19

2. Der Planfeststellungsbeschluss enthält unter anderem den Umfang der festgestellten Unterlagen, Planänderungen und Ergänzungen, Anordnungen bzw. Auflagen zu Be­ weissicherung, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Natur und Landschaft, Kreislauf­ wirtschaft, Abfall und Bodenschutz, Ver- und Entsorgungsleitungen und -anlagen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen sowie außerdem die Entscheidung über Einwendungen, allgemeine Entscheidungsvorbehalte, weitere Hinweise und eine Kostenentscheidung.

3. Der Planfeststellungsbeschluss enthält Entscheidungen über die erhobenen Einwen­ dungen und begründet diese. Im Planfeststellungsbeschluss wird auch erläutert, wie die behördlichen Stellungnahmen und Äußerungen der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden oder wie ihnen anderweitig Rechnung getragen wurde. Insbesondere werden Vorkehrungen oder die Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Vermeidung nachteilger Wirkungen auf Rechte angeordnet, insbesondere im Hinblick auf bau- und betriebsbedingte Immissionen. Soweit eine abschließende Entscheidung noch nicht möglich war, wird diese im Planfeststellungsbeschluss vorbehalten.

4. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden vom 16.07. - 29.07.2025 (jeweils einschließlich) auf der Internetseite der GDWS unter https://www.gdws.wsv.bund.de/ in der Rubrik Wasserstraßen/ Planfeststellung / Plan­ feststellungsverfahren / ,,Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Großen Wehr Sachsenhausen" veröffentlicht.

Bei Bedarf kann der Planfeststellungsbeschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung und den festgestellten Planunterlagen von den Beteiligten in der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg, Haus 2, im Foyer des Bauamtes vom

  • Montag:  9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag:  9:00 - l.2:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch:  9:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag:  9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:  9:00 - 12:00 Uhr

eingesehen werden.

 

Die Einsichtnahme ist ebenfalls in der Stadt Kremmen, Am Markt 1, 16766 Kremmen, Zimmer107

  • Dienstag:  08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
  • Donnerstag:  07.30 - 12.00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung unter der Tel.nr. 033055-99869 (Frau Tamms) möglich. Weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten können in begründeten Ausnahme­ fällen auf Verlangen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Verfügung gestellt werden. Wenden Sie sich dazu an die GDWS unter der o.g. Anschrift bzw: telefonisch (0228 7090- 3611).

5. Mit dem Ende der o.g. Veröffentlichungsfrist gilt die Entscheidung dem Träger des Vorhabens, den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt(§ 14b Abs. 3 S. 4 WaStrG).

6. Der Planfeststellungsbeschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung und die festgestellten Planunterlagen bleiben nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist bis zum Ende der Rechts­ behelfsfrist zur Information im Internet einsehbar.

 

II.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss.kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin erhoben werden.

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt


 


Die Bekanntmachung zum Download als PDF-Datei:
 

 

Sachlicher Teilplan »Windenergienutzung (2024)« - Öffentliche Auslegung

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel hat am 27. Juni 2024 den Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung (2024)“ gebilligt (Beschluss Nr. 3/2024) und die öffentliche Auslegung sowie die Eröffnung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stelle beschlossen (Beschluss Nr. 4/2024).

Der Sachliche Teilplan „Windenergienutzung (2024)“ soll in den Landkreisen Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz die raumbedeutsame Windenergienutzung durch die Ausweisung von Vorranggebieten raumverträglich steuern. Innerhalb der Vorranggebiete „Windenergienutzung” sind alle raumbedeutsamen Nutzungen ausgeschlossen, die mit der Windenergienutzung nicht vereinbar sind. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass das für die Region Prignitz-Oberhavel zum Stichtag 31. Dezember 2027 maßgebliche regionale Teilflächenziel von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche erreicht und festgestellt wird, und dadurch die Entprivilegierung der Windenergienutzung außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete Windenergienutzung im Außenbereich (§ 249 Abs. 2 BauGB) eintritt.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel abrufbar. Die Dokumente umfassen:

  • Entwurf Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung (2024)“ mit Begründung
  • Festlegungskarte
  • Umweltbericht (einschließlich der Prüfung auf Verträglichkeit mit Erhaltungszielen von Natura2000-Gebieten)
     
  • Ergänzende Unterlagen:
    • Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg
    • Zusammenfassende Erläuterungskarten zu den Kriterien
    • Liste der Geodaten
    • Datenschutzinformationen nach DSGVO
    • Geodatensatz der Vorranggebiete als Shape-File (ZIP-Datei)

 

Vom 18. Dezember 2024 bis einschließlich 18. März 2025 können Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: beteiligung@prignitz-oberhavel.de 

Alternativ können Stellungnahmen auch postalisch an folgende Anschrift gesendet werden:

Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel
Regionale Planungsstelle
Fehrbelliner Straße 31
16816 Neuruppin

 

Link: Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel

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