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Haushaltskonsolidierung

FAQ – Frequently Asked Questions

Viele Städte und Gemeinden in Deutschland stehen zurzeit vor großen finanziellen Herausforderungen. Steigende Kosten treffen auf rückläufige Einnahmen. Auch die Stadt Oranienburg bleibt von diesen Entwicklungen nicht unberührt. Mit den folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen möchten wir Ihnen verständlich erklären, was Haushaltskonsolidierung bedeutet, warum sie für die Stadt Oranienburg notwendig ist und wie sie durchgeführt wird.   

 

1. Was bedeutet Haushaltskonsolidierung?

Grundsätzlich gilt: Auch eine Stadt kann auf Dauer nicht mehr Geld ausgeben als sie einnimmt. Übersteigen die regelmäßigen Ausgaben die regelmäßigen Einnahmen, entsteht ein Haushaltsdefizit. Das ist wie zuhause! Von Haushaltskonsolidierung spricht man dann, wenn eine Kommune nachhaltige Maßnahmen ergreift, um ein solches Defizit abzubauen und die finanzielle Leistungsfähigkeit langfristig zu sichern. Der Prozess umfasst in der Regel:

  • die Überprüfung und Reduzierung der Ausgaben 
  • Aufgabenkritik und Optimierung der Abläufe
  • Generierung neuer Einnahmen und/oder von Mehreinnahmen 

2. Wie steht es um Oranienburgs Haushalt (Stand März 2026)?

Die aktuelle angespannte Haushaltslage ist nicht in wenigen Monaten entstanden, sondern hat vielmehr eine schleichende Entwicklung genommen. Der Saldo aus den Einzahlungen und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ist in den einzelnen Jahren sehr schwankend. Legt man die Planzahlen der Haushaltsjahre 2026 bis 2028 aus dem Doppelhaushalt zugrunde, ergibt sich ein durchschnittliches Defizit von 2,26 Millionen Euro. Diese Zahlen werden im Zuge der Haushaltsplanung gerade verifiziert und überplant.


Auch der bisherige Kreditbedarf ist auf dem Prüfstand, da eine Kreditaufnahme die langfristige finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune voraussetzt. Diese ist gesetzlich definiert und wird im Rahmen der kommunalaufsichtlichen Genehmigung geprüft. So muss der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im aktuellen Planungszeitraum grundsätzlich positiv sein, Minimum in Höhe der zu erwartenden Zins- und Tilgungsleistungen. Daran ist die Stadt zuletzt gescheitert. 

  

3. Welche Aufgabe hat der Ausschuss zur Konsolidierung des städtischen Haushalts?

Zur Konsolidierung des städtischen Haushalts hat die Stadt Oranienburg einen zeitweiligen Ausschuss eingesetzt − den Ausschuss zur Konsolidierung des städtischen Haushalts. Im September 2025 nahm er seine Arbeit auf. In regelmäßigen Sitzungen analysiert der Ausschuss die Zuschussbedarfe der einzelnen Produktbereiche der Stadt und macht sich ein Gesamtbild der Situation. Gemeinsam mit der Verwaltung erarbeitet der Ausschuss Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung. Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung als Entscheidungsgrundlage zum Ende des 2. Quartals 2026 übermittelt werden. Gleichwohl arbeitet die Verwaltung unter Führung der Bürgermeisterin im Rahmen der Haushaltsplanung 2027-2030 ebenfalls daran, durch erforderliche Priorisierungen bei den Ausgaben einen gesetzeskonformen Haushalt zu erstellen.

Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitz:
Jörg Roitsch (Bündnis 90/Die Grünen)

Ausschussmitglieder:
Dirk Blettermann (SPD), Mareen Curran (SPD), Alfred Füllmann (AfD), Christian Howe (CDU), Heinz Ließke (Freie Wähler), Werner Mundt (CDU), Thomas Ney (Die PIRATEN), Jörg Thomas (AfD),Kathrin Willemsen (Die Linke), Tim Zimmermann (AfD)

Sachkundige Einwohner:
Jan-Luca Dauwe (Freie Wähler), Jerry Krause (FDP), Annika Schmeichel (Bündnis90/Die Grünen), Scarlett Thober (Die Linke), Dietmar Wackrow (CDU), Anja Waschkau (AfD), Stefan Westphal (SPD)    
 

4. Warum muss der Haushalt der Stadt Oranienburg überhaupt konsolidiert werden?

In den letzten Jahren musste die Stadt Oranienburg zwar keine neuen Kredite aufnehmen, hat aber konsumtiv zu hohe Ausgaben gehabt. Hinzu kam, dass durch den rasanten Zuwachs, den Oranienburg in den letzten Jahren erfahren hat, insbesondere die soziale Infrastruktur ausgebaut werden musste. Alle neuen Investitionen belasten aber aufgrund ihrer langen Lebenszyklen die konsumtiven Ausgaben (Unterhalt, Bewirtschaftung) auf Dauer.

So konnte der Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 erst im zweiten Anlauf beschlossen werden. Eine erste Version wurde von der Kommunalaufsicht aufgrund geplanter Kreditaufnahmen nicht genehmigt. Der Doppelhaushalt für 2025/26 wurde daraufhin so verändert, dass keine Kreditaufnahmen mehr erforderlich waren. Möglich war dies allerdings nur, indem die meisten geplanten Projekte verschoben wurden. So zum Beispiel der Stadthof-Neubau, die Erweiterung der Feuerwehr-Hauptwache, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Fahrzeuge. Auch die geplanten Feuerwehrgebäude in Friedrichsthal und Zehlendorf wurden verschoben. Langfristig gelöst sind die finanziellen Schwierigkeiten damit nicht. Um das Problem langfristig zu lösen, wurde der Sonderausschuss einberufen. 
 

5. Warum fehlt so vielen Kommunen und Gemeinden das Geld?

Die angespannte Finanzlage vieler Kommunen und Gemeinden in Deutschland hat verschiedene Ursachen. Das gilt auch für Oranienburg. 
Wesentliche Gründe sind:

  • Sinkende Einnahmen: Kommunen finanzieren sich unter anderem durch Steuern, insbesondere durch die Gewerbesteuer. Diese hängt stark von der wirtschaftlichen Lage ab. In Zeiten schwächerer Konjunktur fallen die Einnahmen oft geringer aus oder stagnieren.
     
  • Steigende Ausgaben: Die Inflation wirkt sich auch auf die wirtschaftliche Lage der Städte und Gemeinden aus. Energie, Materialien und Dienstleistungen werden teurer, wodurch z.B. auch der Betrieb von Kitas, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen höhere Kosten verursacht. Bau- und Sanierungsarbeiten, der Unterhalt von Straßen oder die Erneuerung von Infrastruktur kosten ebenfalls zunehmend mehr.
     
  • Tariferhöhungen: Die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Die Beamtenbesoldung zog vergleichbar nach. Dadurch steigen auch die Personalkosten der Kommunen und Gemeinden.
     
  • Unzureichende finanzielle Unterstützung: Bund und Länder übertragen den Kommunen Pflichtaufgaben, z.B. die Bereitstellung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Für die damit verbundenen Kosten erhalten die Kommunen jedoch oft nur unzureichende finanzielle Unterstützung. Das Konnexitätsprinzip findet nicht ausreichend Beachtung.  So hat das Land Brandenburg in den letzten Jahren Beitragsbefreiungen und -erleichterungen bei den Kita-Gebühren eingeführt. Diese Maßnahmen entlasten Familien, führen jedoch dazu, dass den Städten und Gemeinden Einnahmen fehlen. Denn die vorgesehenen Ausgleichszahlungen decken die tatsächlichen Kosten oft nicht ab. Ein weiteres Beispiel ist der wichtige Ausbau der digitalen Infrastruktur der Schulen, für den Bund und Länder mit dem Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ einen finanziellen Anschub geleistet haben ─ für die spätere Wartung, Reparatur, Neuanschaffungen und personelle Ressourcen müssen die Kommunen jedoch selbst aufkommen.

Die genannten Faktoren zeigen deutschlandweit Auswirkungen auf den Haushalt der Kommunen und Gemeinden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verzeichneten die deutschen Kommunen für das Jahr 2024 bundesweit ein Rekorddefizit in Höhe von rund 24,8 Milliarden Euro – das höchste kommunale Haushaltsdefizit seit der Wiedervereinigung. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände prognostizierte, dass das Haushaltsdefizit der Kommunen bis 2028 auf über 35 Milliarden Euro pro Jahr anwachsen könnte. Viele Kommunen stehen deshalb vor der Aufgabe, ihre Ausgaben zu reduzieren, Investitionen zu verschieben und/oder ihre Gebühren zu erhöhen.

  

6. Was passiert, wenn der Haushalt der Stadt Oranienburg nicht konsolidiert wird?

Anders als Unternehmen können Städte und Gemeinden nicht insolvent gehen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, zentrale Aufgaben der öffentlichen Grundversorgung dauerhaft zu erfüllen – auch bei anhaltenden Haushaltsdefiziten. Dazu gehört etwa der Betrieb von Schulen, der Brandschutz und der Unterhalt von Straßen.

Gerät eine Kommune jedoch dauerhaft in eine finanzielle Schieflage, greift die zuständige Kommunalaufsicht ein. In der Regel wird dann ein Haushaltssicherungskonzept verlangt. Für die Kommune heißt das: Sie verliert die Autonomie über einen Teil ihrer Ausgaben und muss strikte Auflagen erfüllen. Dies könnte bedeuten:

  • Kurzfristige, erhebliche Einsparvorgaben
     
  • Kürzungen oder vollständige Streichungen freiwilliger Leistungen (z.B. Unterhaltung von Bibliotheken, Jugendeinrichtungen, Schulsozialarbeit etc.) 
     
  • Erhöhung oder Neueinführung von Steuern und Gebühren.

 
Mit dem begonnenen Konsolidierungsprozesses verfolgt die Stadt Oranienburg das Ziel, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit wieder herzustellen und dauerhaft zu sichern, um weiterhin eigenverantwortlich Entscheidungen treffen zu können. Denn insbesondere freiwillige Leistungen der Stadt, zum Beispiel die Jugend- und Schulsozialarbeit, Sport- und Vereinsförderungen, aber auch der Betrieb von Einrichtungen wie die Stadtbibliothek und des Eltern-Kind-Treff tragen wesentlich zur Lebensqualität in Oranienburg bei. Eine Haushaltssicherung könnte hier zu weitreichenden Einschnitten führen.
Die Haushaltskonsolidierung soll dazu beitragen, genau das zu vermeiden und den städtischen Haushalt langfristig tragfähig und damit auch generationengerecht aufzustellen.

 

7. Kommt es zu Steuer- und Gebührenerhöhungen?

Ja, aber die Stadtverwaltung stellt vor allem die Ausgaben alles auf den Prüfstand. Die Planung des Haushalts 2027 läuft - alle Ämter sind gefordert, Einsparungen vorzunehmen. Das Ziel ist, bei konsumtiven Ausgaben so viel einsparen, dass davon Tilgung und Zinsen für erforderliche Investitionskredite bedient werden können. Es werden zum Beispiel Sachkosten und Dienstleistungen, Wartungsverträge, externe Beratungen, Mitgliedschaften, Sachverständigenkosten, Rechnungsprüfungs- und Steuerberaterkosten oder Projekte wie Kunst im Öffentlichen Raum und vieles mehr geprüft. Außerdem soll es keinen Stellenaufwuchs geben sowie bereits gefasste politische Beschlüsse auf Erforderlichkeit geprüft werden.

Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung am 9. März 2026 mehrere Anpassungen bei Steuern und Gebühren beschlossen. Grundsätzlich gilt: Auch Kommunen sind verpflichtet, ihre Gebühren regelmäßig zu überprüfen und neu zu kalkulieren – in der Regel mindestens alle drei Jahre. Viele der jetzt angepassten Gebühren sind über lange Zeit unverändert geblieben, während gleichzeitig die Kosten für Personal, Energie, Materialien und Dienstleistungen deutlich gestiegen sind.

Mit den beschlossenen Anpassungen bewegt sich Oranienburg weiterhin in einem moderaten Bereich. Im Vergleich mit anderen Städten liegen die Gebühren und Steuern in vielen Fällen weiterhin auf ähnlichem Niveau oder sogar darunter. Die Anpassungen sind ein Baustein der Haushaltskonsolidierung und sollen dazu beitragen, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig zu sichern.

 

Im Einzelnen wurden folgende Änderungen beschlossen:

a) Zweitwohnungssteuer

Die Stadtverordnetenversammlung hat eine neue Fassung der Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen. Künftig wird die Zweitwohnungssteuer bereits für Wohnungen ab einer Größe von 15 Quadratmetern erhoben. Bislang galt die Steuer erst ab einer Wohnfläche von 25 Quadratmetern. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Da die Zweitwohnungssteuer immer rückwirkend erhoben wird, werden die entsprechenden Bescheide für das Jahr 2027 erst im Jahr 2028 verschickt. Mit der Anpassung verfolgt die Stadt mehrere Ziele: Zum einen nutzen auch Besitzerinnen und Besitzer von Zweitwohnungen die kommunale Infrastruktur, beispielsweise Straßen, Grünanlagen oder öffentliche Einrichtungen. Über die Zweitwohnungssteuer leisten sie einen Beitrag zu deren Erhalt und Pflege. Zum anderen hat die Steuer auch eine steuernde Wirkung. Sie soll dazu anregen, den Hauptwohnsitz in Oranienburg anzumelden, wenn sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt hier befindet. Das ist für die Stadt von großer Bedeutung: Die Einwohnerzahl beeinflusst nämlich maßgeblich die sogenannten Schlüsselzuweisungen des Landes Brandenburg. Bereits ein Zuwachs von rund 100 Einwohnerinnen und Einwohnern könnte nach derzeit geltenden Bedingungen für Oranienburg zusätzliche Einnahmen von etwa 200.000 Euro pro Jahr bedeuten.
Durch die Absenkung der Mindestgröße könnten künftig etwa 400 weitere Zweitwohnungen steuerpflichtig werden. Das entspricht geschätzten Mehreinnahmen von rund 40.000 Euro jährlich.

b) Hundesteuer

Auch die Hundesteuer wird angepasst. Bislang zahlen Hundehalterinnen und Hundehalter in Oranienburg 50 Euro jährlich für den ersten Hund. Für einen zweiten Hund fallen 80 Euro, für jeden weiteren Hund 50 Euro an. Für als gefährlich eingestufte Hunde beträgt die Steuer derzeit 510 Euro, für einen weiteren gefährlichen Hund 612 Euro im Jahr. Ab 2027 gelten folgende Sätze:
84 Euro jährlich für den ersten Hund, 90 Euro für den zweiten und 120 Euro für jeden weiteren Hund. Für einen als gefährlich geltenden Hund wird die Steuer auf 600 Euro pro Jahr erhöht, für einen zweiten als gefährlich eingestuften Hund fallen im Jahr weitere 750 Euro an.
Trotz der Anpassung liegt die Hundesteuer in Oranienburg weiterhin unter dem Niveau vieler anderer Städte. Zum Vergleich: In Potsdam beträgt die Steuer für den ersten Hund derzeit 108 Euro, in Berlin sogar 120 Euro pro Jahr.
Die Hundesteuer wurde in Oranienburg zuletzt 2012 erhöht. Sie gehört, ähnlich wie die Zweitwohnungssteuer, zu den wenigen Steuern, die Kommunen selbst festsetzen können. Sie ist daher ein wichtiger Baustein für eine solide kommunale Finanzierung. Soziale Belange werden dabei weiterhin berücksichtigt: Für bestimmte Personengruppen, etwa blinde oder schwerbehinderte Menschen, gibt es Steuerbefreiungen. Für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch sind Ermäßigungen vorgesehen.
Die Anpassung der Hundesteuer wird der Stadt voraussichtlich rund 350.000 Euro zusätzliche Einnahmen pro Jahr bringen.

c) Stadtbibliothek

Auch die Gebühren der Stadtbibliothek werden angepasst. Die Jahresgebühr für die reguläre Nutzung steigt von 15 Euro auf 26 Euro. Für eine halbjährige Nutzung beträgt die Gebühr künftig 13 Euro. Die ermäßigten Gebühren erhöhen sich entsprechend auf 13 Euro jährlich beziehungsweise 6,50 Euro für ein halbes Jahr. Die neue Gebührenordnung gilt ab dem 1. April 2026.
Trotz dieser Anpassung bleibt die Nutzung der Stadtbibliothek weiterhin sehr günstig: Die reguläre Jahresgebühr entspricht umgerechnet rund zwei Euro pro Monat. Schon mit der Ausleihe eines einzigen Buches kann sich eine Mitgliedschaft rechnerisch lohnen, wenn man den Preis eines gekauften Buches bedenkt.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können die Bibliothek auch weiterhin kostenfrei nutzen. Auch für Studierende sowie für Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen gelten ermäßigte Gebühren. Die Stadtbibliothek bietet ein breites Angebot, das von Büchern, Zeitschriften und digitalen Medien bis hin zu Veranstaltungen und Bildungsangeboten reicht. Die Nutzungsgebühren decken jedoch nicht einmal fünf Prozent der tatsächlichen Betriebskosten. Die Anpassung trägt dazu bei, einen kleinen Teil dieser Kosten zu refinanzieren und bringt der Stadt jährlich etwa 20.000 Euro zusätzliche Einnahmen.

d) Verwaltungsgebührensatzung

27 Gebührensätze wurden angepasst, so zum Beispiel bei amtlichen Bescheinigungen, Genehmigungen oder Akteneinsichten. Die Satzung wurde im Sinne des Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg neu kalkuliert und gemäß den Vorgaben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) angeglichen. Die neuen Verwaltungsgebühren liegen damit in etwa gleich auf mit anderen Kommunen im Landkreis Oberhavel.

e) Essensversorgung für Schulkinder, die nicht den Hort besuchen

Mit der neuen Satzung zahlen Eltern künftig 46 statt 36 Euro monatlich für die Versorgung ihres Kindes mit einer warmen Mittagsmahlzeit. Das gilt dann gleichermaßen für Kitakinder, Hortkinder und Schulkinder, die nicht den Hort besuchen. Die Satzungsänderung ist auch deshalb erforderlich geworden, weil die Mittagsmahlzeiten teurer geworden sind. Nach dem Schulgesetz müssen Kommunen sicherstellen, dass eine warme Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen angeboten wird. Das heißt, dass der komplette Preis auf die Eltern umgelegt werden könnte, das tun auch viele Gemeinden. Die Stadt Oranienburg hat sich aber entschieden, das Mittagessen weiterhin zu bezuschussen, weil es der Stadt wichtig ist, dass möglichst viele Kinder ein warmes Mittagessen erhalten. Die Stadt bezuschusst das Essen von rund 540 Kindern mit jährlich knapp 100.000 Euro. Folglich zahlen Eltern nicht den tatsächlichen Essenspreis, eine Mahlzeit kostet zwischen 2,97 Euro und 3,71 Euro. Ein Monat ist zudem gänzlich kostenfrei.

f) Kitasatzung (Betreuung und Verpflegung in den Kitas)

Mit der neuen Kitasatzung erfolgt eine Gebührenerhöhung ab einem Haushaltsnettoeinkommen von 74.001 Euro. Familien mit geringerem Einkommen werden teilweise sogar entlastet. Es wird also nicht grundsätzlich teurer, es wird nur für bestimmte Einkommensgruppen teurer: Personen mit höherem Einkommen, Geringverdiener werden entlastet.
Der Höchstsatz griff bisher ab 53.172 Euro, jetzt greift er erst ab 86.001 Euro, also bei einem Haushalts-Nettoeinkommen von mehr als 7400 Euro pro Monat. Für viele sinken die Gebühren auch. Ein Zahlenbeispiel: bei einem jährlichen Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 70.000 Euro, also 5800 monatlich netto, sinken die Gebühren für einen Krippenplatz mit 50 Stunden von 345,60 Euro auf 286,98 Euro.
Die Stadt Oranienburg gibt jährlich 31,3 Millionen für Kitakosten aus (Zahl für 2026, bei 3065 Kindern in Kita, Krippe und Hort). Ein Kitaplatz kostet knapp 1000 Euro (Personal, Frühstück, Betriebskosten, Verbrauchsmaterial, Gebäude, Reinigung etc.). Eltern müssen immer nur einen Anteil davon zahlen. 
Die letzten drei Kitajahre sind vollkommen beitragsfrei. Es gibt einen Geschwisterrabatt. Geringverdiener (Familien mit jährlichem Haushaltsnettoeinkommen bis 35.000 Euro) zahlen gar nichts.

 

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