Bürgermeisterwahl 2025
Am 28. September 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger direkt die hauptamtliche Bürgermeisterin oder den hauptamtlichen Bürgermeister – nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl und für eine Amtszeit von acht Jahren. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.
Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sollten ihre Wahlvorschläge frühzeitig und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Wahlbekanntmachung einreichen.
An dieser Stelle bieten wir Ihnen in Kürze weitere wichtige Informationen zur Bürgermeisterwahl 2025.