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Baulückenkataster

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Hier könnte gebaut werden – das Baulückenkataster der Stadt Oranienburg

In Oranienburg gibt es 2000 bis 3000 unbebaute und untergenutzte bzw. geringfügig bebaute Grundstücke, welche grundsätzlich mit einem Wohngebäude bebaut werden könnten. Zu den unbebauten Grundstücken zählen z. B. Gärten, Lagerflächen und Brachflächen, zu den geringfügig bebauten Grundstücken z. B. Wochenendhäuser und Gartenlauben. Voraussetzung ist, dass es sich um Baulücken im Innenbereich gem. § 34 BauGB bzw. um Bereiche handelt, welche nach den Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans mutmaßlich bebaubar sein könnten.

Um auf diese innerstädtischen Baulandpotenziale aufmerksam zu machen, hat die Stadt Oranienburg im Geoportal ein Baulückenkataster im Sinne des § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) veröffentlicht.

Mit dem Baulückenkataster soll eine aus vielerlei Hinsicht sinnvolle bauliche Innenentwicklung befördert werden. Die vorhandene Infrastruktur wie Straßen, Ver- und Entsorgungsleitungen, aber auch Kindertagesstätten und Grünflächen, wird durch Nutzung des innerhalb der Siedlung vorhandenen Baupotenzials effektiver genutzt, als es bei Bauflächenerweiterungen am Stadtrand der Fall wäre. Die Stadtverordnetenversammlung hatte sich bereits in ihrer Sitzung am 24.02.2014 mit dieser Thematik und insbesondere den Inhalten des Katasters sowie der geplanten Veröffentlichung auseinandergesetzt.

Das Baulückenkataster enthält jedoch keine verbindlichen Aussagen zur Bebaubarkeit, insbesondere begründet die Aufnahme als Baulücke in das Baulückenkataster keinen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung.

Grundstückseigentümern oder Verfügungsberechtigten wird bei Verkaufsinteresse die Möglichkeit geboten, über den öffentlichen Internetauftritt der Stadt auf ihre eigene Homepage aufmerksam zu machen oder ihre Kontaktdaten anzugeben. Soweit hieran Interesse besteht, wenden Sie sich bitte unter Angabe des Grundstücks (Anschrift, Flur und Flurstücknummer) schriftlich an die Stadt Oranienburg (Kontaktdaten siehe unten).

 


Widerspruchsrecht

Als Grundstückseigentümer oder Inhaber grundstücksgleicher Rechte (wie z.B. Erbbauberechtigter, Miteigentümer oder Verfügungsberechtigter) können Sie der Veröffentlichung der genannten Grundstücksdaten jederzeit widersprechen. Richten Sie in diesem Fall bitte ein formloses Schreiben mit Angabe des Grundstücks (Anschrift, Flur- und Flurstücknummer) an die Stadt Oranienburg (Kontaktdaten siehe unten). Der Widerspruch kann auch mündlich eingelegt werden (Rechtsgrundlage: § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB).

Alternativ können Sie auch das Widerspruchsformular (PDF) ausfüllen.


Wichtige Hinweise:

  • Die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer wurde bei der Erarbeitung des Katasters nicht ermittelt. Es ist deshalb nicht zwingend davon auszugehen, dass die als Baulücke markierten Grundstücke zum Verkauf anstehen.
  • Die Stadt vermittelt aus datenschutzrechtlichen Erwägungen keine Adressen von privaten Grundstückseigentümern. Personenbezogene Geobasisinformationen, zu denen auch die Adressen von Grundstückseigentümern gehören, werden vom Landkreis Oberhavel gemäß §10 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg jedem bereitgestellt, der ein berechtigtes Interesse in diesen Informationen darlegen kann. Die Entscheidung über das berechtigte Interesse wird für jeden Einzelfall von der Katasterbehörde geprüft. Ansprechpartner ist:

Landkreis Oberhavel
FB Bauordnung und Kataster
FD Liegenschaftskataster
Rungestraße 20
16515 Oranienburg

  • Fehlerhafte Darstellungen oder Angaben im Kataster können gerne formlos an den unten genannten Ansprechpartner gemeldet werden.


Baulückenkataster (Geoportal)
Baulückenkataster (Geoportal)

So gelangen Sie zum Baulückenkataster:

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Das Baulückenkataster wird im »Geoportal der Stadt Oranienburg veröffentlicht. Angezeigt werden die Baulücken im Geoportal, wenn unter „Themen“ der Begriff „Baulücken“ angeklickt wird.