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Parkraumbewirtschaftung

Im Mai 2016 wurde auf Grundlage eines Stadtverordnetenbeschlusses in der östlichen Innenstadt von Oranienburg eine Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet, in der auf allen öffentlichen Stellplätzen einheitliche Parkregelungen gelten.

 

Die Parkraumzone 1

Die im Mai 2016 in Kraft getretene Parkraumzone 1 (vormals Parkraumzone Ost) liegt in der östlichen Innenstadt.


Straßenzüge ohne Gültigkeit des Anliegerparkausweises (rot, durchgezogen) innerhalb des Geltungsbereiches der Parkraumzone 1 (blau, gestrichelt)
Straßenzüge ohne Gültigkeit des Anliegerparkausweises (rot, durchgezogen) innerhalb des Geltungsbereiches der Parkraumzone 1 (blau, gestrichelt)

Straßenzüge ohne Gültigkeit des Anliegerparkausweises (rot, durchgezogen) innerhalb des Geltungsbereiches der Parkraumzone 1 (blau, gestrichelt)


 
In der Parkraumzone 1 liegen folgende Straßen
vollständig: Fischerstraße, Fischerweg, Krebststraße, Lindenstraße (nur nördliche Straßenseite, keine Adresse auf der südlichen Straßenseite), Louise-Henriette-Steg, Mittelstraße, Schulstraße und die Willy-Brandt-Straße.

Nur teilweise liegen folgende Straßen in der Parkraumzone Ost: Bernauer Straße mit Hsnr. 2–62 (Änderung: Die Gebäude der nördlichen Bernauer Straße zwischen Schlossbrücke und Sachsenhausener Straße wurden nun ebenfalls einbezogen), Lehnitzstraße 1–50 (außer 33–37), Liebigstraße 1–16, Rungestraße 1–17 (nur ungerade Hausnummern bzw. südliche Straßenseite), Sachsenhausener Straße 1–6A und die Stralsunder Straße 1–18.

Was ist in der Parkraumzone zu beachten?

 
  • Für Kurzzeit-Parker ermöglicht die »Brötchentaste« ein 20-minütiges kostenfreies Parken.
  • Die ersten 60 Minuten Parken in diesem Bereich kosten 50 Cent, jede weitere angefangene Stunde ebenfalls.
  • In einigen Bereichen wird die Parkdauer begrenzt, um Kundenverkehr zu begünstigen.


Die Bewohner des betroffenen Bereiches werden von den Gebühren befreit, in begründeten Fällen ggf. auch ansässige Gewerbetreibende. Voraussetzung hierfür ist ein Bewohnerparkausweis. Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.

Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Der Parkausweis gilt jeweils für ein Jahr und ist sichtbar im Bereich der Frontscheibe des Fahrzeugs auszulegen. Er gilt vor der Haustür und in der gesamten Parkraumzone.

Ab sofort können Parkausweise im Bürgeramt der Stadt Oranienburg beantragt werden. Für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises ist im zweiten Schritt dann der Landkreis Oberhavel zuständig. Der Ausweis wird per Post inklusive eines Gebührenbescheides zugesandt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 20,45 Euro. [mehr Informationen]

 

 


Weitere Informationen:

Historie der Parkraumbewirtschaftung

Im Mai 2016 wurde auf Grundlage eines Stadtverordnetenbeschlusses in der östlichen Innenstadt von Oranienburg eine Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet, in der auf allen öffentlichen Stellplätzen einheitliche Parkregelungen gelten.

Während hier in den ersten 20 Minuten mit Hilfe der „Brötchentaste“ von Anfang an kostenfrei geparkt werden konnte, war für das Parken darüber hinaus bis zur ersten angefangenen und jede weitere Stunde jeweils 1 Euro zu entrichten. Diese Gebührenregelung wurde im Mai 2017 kundenfreundlicher gestaltet, indem nach Ablauf des Freiparkens bis zur ersten vollen Stunde und anschließend halbstündlich nur noch 50 Cent zu bezahlen sind. Befreit von dieser Regelung sind Anwohner und in begründeten Fällen auch Dienstleister bzw. Gewerbetreibende, die in der Zone tätig sind, sofern diese über einen entsprechenden Parkausweis verfügen.

Die Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone war zunächst testweise auf ein Jahr begrenzt, wurde per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zwischenzeitlich aber um ein weiteres Jahr ausgedehnt, um die Auswirkungen der Parkregelungen umfassend evaluieren zu können. Die Ergebnisse der Überprüfung wurden der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2020 zur Entscheidung über den Fortbestand der Parkraumbewirtschaftungszone vorgelegt.

Am 14.12.2020 wurde die Beibehaltung der 2016 eingerichteten Parkraumbewirtschaftungszone in der östlichen Innenstadt durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, nachdem die Parkregelung bislang nur befristet angeordnet war. Der Beschluss wurde dabei mit dem Auftrag an den Bürgermeister verknüpft, in bestimmten Straßenzügen Änderungen der bestehenden Parkregelungen zu erwirken. In der Schul-, Stralsunder-, Bernauer- und Lehnitzstraße soll das Parken künftig während der Geschäftszeiten nur noch mit Parkschein möglich sein, um Kunden der Innenstadt ein größeres Parkraumangebot zur Verfügung zu stellen.

Die Umsetzung des Beschlusses macht eine umfangreiche Änderung der bislang erfolgten Beschilderung der Parkraumbewirtschaftungszone erforderlich. Da nunmehr unterschiedliche Regelungen innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone gelten sollen, muss die bisherige, an den Hauptzufahrtstraßen angebrachte „Zonenbeschilderung“ durch Einzelbeschilderungen in allen Straßenzügen ersetzt werden. Gleichzeitig ist nunmehr eine Differenzierung des Geltungszeitraums des Parkens - hier: montags bis freitags von 9.00 - 18.00 Uhr und samstags von 9.00 - 13.00 Uhr neu zu beschildern, ohne dass dies im Einzelfall zu einer unübersichtlichen Häufung von Verkehrszeichen führt.
Die Problematik konnte zwischenzeitlich mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel gelöst und eine verkehrsrechtliche Anordnung für den anzupassenden Beschilderungsplan erwirkt werden.
Gleichzeitig ist die Straßenverkehrsbehörde in die Lage versetzt worden, Parkausweise wieder für einen Geltungszeitraum von einem Jahr auszustellen.
Bis zur Umsetzung der Neubeschilderung der Parkraumbewirtschaftungszone gelten noch die bisherigen Parkregelungen.

Parkzonen in Oranienburg
Parkzonen in Oranienburg

Der Verabschiedung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts (nachzulesen: siehe Dokumente) gingen mehrere Untersuchungen der Parksituation in der Innenstadt voraus. Die Ergebnisse sprachen für eine Ausdehnung bzw. Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung in der gesamten Innenstadt, um den Parkdruck zu senken und die Parkchancen der Bewohner, des Wirtschaftsverkehrs sowie der Besucher und Kunden zu erhöhen. Ein gewünschter Nebeneffekt ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch ein geordnetes Parken.

Umgesetzt wird das Konzept zunächst nur in der östlichen Innenstadt (Parkraumzone Ost) zwischen Bahnhof und Havel bzw. Runge- und Lindenstraße – und zwar probeweise für ein Jahr –, da hier der Parkdruck am größten ist. Während der Probephase werden die Auswirkungen im Hinblick auf eine räumliche und zeitliche Ausweitung überprüft.

Anlass für die detaillierten Studien und den Beschluss war das zunehmend durch »gebietsfremde Dauerparker« (beispielsweise Berufspendler) in Anspruch genommene Parkraumangebot in der Innenstadt, was insbesondere die Parkchancen der Anwohner, aber auch der Händler und Geschäftskunden verringerte. Eine angestrebte Bebauung des Schlossplatzes wurde dabei ebenso berücksichtigt wie die beabsichtigte Ausweitung des Park&Ride-Angebotes im Bahnhofsumfeld und die bauliche Entwicklung des ehemaligen Busbetriebshofes in der Rungestraße.

 

Dokumente