Offenlegung: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuell laufenden Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit den zugehörigen Dokumenten.
Allgemeine Hinweise zum Verfahren
Das Baugesetzbuch sieht zwei Stufen für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren vor:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Öffentlichkeit muss möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen einer Planung informiert werden.
Dabei besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift zu geben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.
Die frühzeitige Beteiligung kann bspw. in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung und/oder in Form einer Offenlegung der vorhandenen Planunterlagen erfolgen. Die Art der Durchführung sowie Angaben zu Ort und Fristen der frühzeitigen Beteiligung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gemacht. Auf der Internetseite der Stadt wird auf dieser Seite (Menüpunkt »Aktuelles > Öffentliche Auslegung«) ebenfalls auf diese Termine hingewiesen.
Formale Beteiligung der Öffentlichkeit
Formale Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Entwurf eines Bauleitplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können dabei unberücksichtigt bleiben.
Ort und Zeitraum der Öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gegeben. Auf der Internetseite der Stadt wird ebenfalls auf die Termine hingewiesen und die Unterlagen digital zur Einsicht bereitgestellt.
Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadt im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB geprüft. Die Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen bekannten privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.
Das Ergebnis der Abwägung wird der Stadtverordnetenversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.
Aktuelle öffentliche Auslegungen
Folgende Bauleitpläne liegen bei der Stadt Oranienburg gemäß § 3 (1) oder § 3 (2) BauGB zu den jeweils angegebenen Zeiten zur Einsicht bereit:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 171 »Solarpark Zehlendorf Rehmater Weg/Rotphule« gemäß § 12 BauGB und 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oranienburg (06.05.-10.06.2026)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 171 „Solarpark Zehlendorf Rehmater Weg/Rotphule“ gemäß § 12 BauGB und 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oranienburg:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 12 i.V.m. § 3 (1) BauGB
Lage des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 171 „Solarpark Zehlendorf Rehmater Weg/Rotphule“ sowie der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oranienburg (rot markiert = Geltungsbereich)
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.11.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 171 „Solarpark Zehlendorf Rehmater Weg/Rotphule“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Einleitung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan (FNP) (Rechtskraft seit 19.12.2015) stellt für das Plangebiet eine Landwirtschaftsfläche dar.
Anzustrebendes Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer erdgebundenen, großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) und den dazugehörigen Anlagen und Nebenanlagen sowie technischen Einrichtungen, die der Gewinnung und Erzeugung von erneuerbaren Energien aus Sonnenenergie sowie der Speicherung von Energie dienen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 171 wird ebenso wie die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 12 i.V.m. § 2 BauGB im Normalverfahren durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekanntgemacht. Die Planentwürfe zur Beteiligung gemäß § 3 (1) i.V.m. § 4a BauGB werden hiermit bekanntgemacht.
Das Plangebiet für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 171 „Solarpark Zehlendorf Rehmater Weg/ Rotpfuhle“ grenzt
- an den Rehmater Weg im Osten,
- an einen Weg im Süden, der der Erschließung von drei vorhandenen Windenergieanlagen dient,
- an ein Waldstück und einen Teil des Mäschwiesengrabens im Westen,
- an landwirtschaftliche Flächen im Norden.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 31,73 ha und beinhaltet folgende Flurstücke (Stand: ALK 08/23): Gemarkung Zehlendorf, Flur 8, Flurstücke 288, 289, 290, 532, 651, 652, 653, 654 und 813 (siehe Lage des Geltungsbereiches). Das Flurstück 532 befindet sich im Eigentum der Stadt Oranienburg. Die übrigen Flurstücke sind im Eigentum Privater.
Umweltprüfung
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sind gemäß § 12 (1) i.V.m. § 2 (4) BauGB Umweltprüfungen durchzuführen. Die Umweltberichte gemäß § 2 (4) und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sind Bestandteil der Begründungen beider Bauleitpläne.
Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer, Öffnungszeiten, Internet)
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 171 „Erweiterung Solarpark Schmachtenhagen im Wensickendorfer Felde, Bäke“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung inkl. Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, der SPA-Vorprüfung und den o. g. bereits verfügbaren umweltrelevanten Informationen sowie der Vorentwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den o.g. bereits verfügbaren umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom
06.05.2026 bis einschließlich 10.06.2026
auf der Internetseite der Stadt Oranienburg www.oranienburg.de/offenlegungen unter der Rubrik – Rathaus und Service – Aktuelles – Öffentliche Auslegung – Bauleitplanverfahren > Aktuelle öffentliche Auslegungen zugänglich gemacht und können eingesehen werden.
Die Unterlagen werden auch auf dem zentralen Internetportal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de – Rubrik Bauleitplanung – Suchbegriff: Oranienburg – zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum zu jedermanns Einsicht in der
Stadtverwaltung der Stadt Oranienburg,
Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg,
Haus 2, 1. Obergeschoss, Foyer Stadtplanungsamt
als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 4a i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr öffentlich aus.
Aufgrund des Feiertages am 14.05.2026 ist der 15.05.2026 ein Schließtag der Verwaltung, sodass an diesem Tag kein Zugang der analogen Unterlagen vor Ort gewährleistet werden kann. Der Zeitraum der Offenlegung wird entsprechend verlängert.
Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten
Während der Dauer der Offenlegung können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an: stadtplanung@oranienburg.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege angegeben werden, z.B. auf dem Postweg (Postanschrift: Stadt Oranienburg, Stadtplanungsamt, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg) oder während der o.g. Zeit in der Stadtverwaltung im Stadtplanungsamt zur Niederschrift.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor und sind Teil der Offenlegung:
- Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind und ihre Berücksichtigung
- Bestandsanalyse und -bewertung des Umweltzustands (Basisszenario)
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
- Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsreglung
- besonderer Artenschutz
- Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert oder verringert werden sollen
- in Betracht kommende anderweitige/ alternative Planungsmöglichkeiten
- verbleibende erhebliche Negativauswirkungen
Neben dem Umweltbericht liegt für den Bebauungsplan ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand: Dezember 2024) vor, welcher Untersuchungen zu folgenden Artengruppen enthält:
- Avifauna (Europäische Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie, insbesondere Braunkehlchen, Heidelerche, Feldlerche, Grauammer, Neuntöter, Rotmilan)
- Säugetiere
- Reptilien
- Amphibien (insbesondere Knoblauchkröte)
- Arthropoden
- geschützte Biotope (Kleingewässer, Trockenrasen)
Des Weiteren ergänzt eine SPA-Vorprüfung (Stand: Dezember 2024) mit Untersuchungen zu potentiellen Auswirkungen auf die Schutzziele des internationalen EU-Vogelschutzgebietes (SPA-Gebiet) „Obere Havelniederung“ (DE3145-421) durch das Planvorhaben die Planunterlagen.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe c bzw. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Oranienburg, 13.04.2026
Jennifer Collin-Feeder Siegel
Bürgermeisterin
Anlagen zum Download
- Anlage 1 - Planzeichnung NP PDF, 25.5 MB
- Anlage 2 - Begründung FNP PDF, 5.1 MB
- Anlage 3 - Planzeichnung vBP PDF, 901 kB
- Anlage 4 - Begründung vBP PDF, 43.2 MB
- Anlage 5 - Planzeichnung VEP PDF, 6.5 MB
- Anlage 6 - Begründung VEP PDF, 130 kB
- Anlage 7 - SPA FF PDF, 2.9 MB
- Anlage 8 - AFB FF PDF, 3.9 MB
- Anlage 9 - Informationspflicht PDF, 233 kB
Veröffentlichung:
- Bekanntmachungen der Stadt Oranienburg (Link; siehe Bekanntmachung vom 25.04.2026 )
15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich der Germendorfer Dorfstraße (im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 136 »Gewerbegebiet nördlich Germendorfer Dorfstraße« gemäß § 8 Abs. 3 BauGB) (27.04. - 18.05.2026)
15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich der Germendorfer Dorfstraße (im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 136 „Gewerbegebiet nördlich Germendorfer Dorfstraße“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB) – Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Geltungsbereich der 15. Flächennutzungsplanänderung und Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 136 „Gewerbegebiet nördlich Germendorfer Dorfstraße“
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 136 „Gewerbegebiet nördlich Germendorfer Dorfstraße“ sowie die 15. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (im Parallelverfahren) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 136 „Gewerbegebiet nördlich Germendorfer Dorfstraße“. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes, einschließlich einer neuen Erschließung zur Sicherung eines gewerblichen Standortes für zwei verlagerungsbedürftige und am heutigen Standort störende Gewerbebetriebe im Dorfkern von Germendorf sowie der Bereitstellung weiterer gewerblicher Bauflächen für Klein- und Mittelbetriebe aus dem Ortsteil geschaffen werden. Eine kleine Teilfläche des Plangebietes an der Germendorfer Dorfstraße, auf deren Grundstück sich derzeit ein Autohandel befindet und der ebenfalls verlagert werden soll, wird im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung als Mischgebiet entwickelt. Die im Süden des Plangebiets gelegene Bahnstrecke Oranienburg – Kremmen ist außerdem zwischenzeitlich von den Bahnbetriebszwecken freigestellt worden und soll nun einer Nachnutzung als Grünzug mit Fahrrad- und Fußweg zugeführt werden.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans weichen von den geplanten Festsetzungen des aufzustellenden Bebauungsplans ab. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, soweit nicht der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen. Auch soll der Flächennutzungsplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung lediglich in den Grundzügen darstellen. Daher wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB dahingehend geändert, dass für eine Landwirtschaftsfläche eine gewerbliche Baufläche dargestellt wird. Für die nachrichtliche Übernahme „Bahnfläche/Bahnhof“ im südlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung - der entwidmeten Bahnstrecke Oranienburg – Kremmen - wird überwiegend eine Grünfläche dargestellt; eine kleine Teilfläche an der Germendorfer Dorfstraße wird als gemischte Baufläche dargestellt.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 05.10. - 06.11.2020 statt. Vom 07.11. - 21.11.2022 sowie vom 11.04. - 15.05.2023 fand jeweils eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB statt. In der Stadtverordnetenversammlung am 13.05.2024 wurde gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die Abwägung der Stellungnahmen beschlossen und die 15. Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt. Für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans besteht ein Genehmigungserfordernis nach § 6 BauGB durch die höhere Verwaltungsbehörde. Die Prüfung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans durch den Landkreis Oberhavel ergab erforderliche Überarbeitungen, die zur Erlangung der Genehmigung notwendig sind.
Aufgrund von erneuten Korrekturen in der Plandarstellungen und Ergänzungen in der Begründung mit Umweltbericht in der 15. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (siehe beiliegender Lageplan) grenzt im Südosten an die Germendorfer Dorfstraße, im Südwesten an eine entwidmete Bahnstrecke bis einschließlich dem ehemaligen Bahnhof Germendorf, im Westen und Nordwesten an die Straße Am Wiesengrund, im Nordosten an den Muhrgraben und im Osten an den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 132 „Mobilitätspark B96/Germendorfer Dorfstraße“ (derzeit noch Freiflächen) bzw. die Erschließungsstraße zur Tankstelle.
Umweltprüfung
Für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist Bestandteil der Begründung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans.
Offenlegung der Planunterlagen, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der geänderte Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 4a i.V.m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
27.04.2026 – 18.05.2026
im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schloss, Gebäude II. 1. Obergeschoss, Foyer zu folgenden Zeiten aus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr.
Ergänzend werden die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können auf www.oranienburg.de/ unter der Rubrik - Bürgerbeteiligung - Offenlegung sowie auf dem UVP-Portal unter folgenden Link eingesehen werden: https://uvp-verbund.de/freitextsuche?provider= bb&procedure=obj_class_blp&ranking=score&page=10&layer=zv
Neben den o.g. angepassten Planunterlagen (Entwurf der 15. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht) sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und liegen aus:
Zum Schutzgut Biotope und Arten
Im Umweltbericht und in den fachbehördlichen Stellungnahmen liegen Informationen bzw. Gutachten zu folgenden Themen vor:
- Artenschutzrechtliches Gutachten: Bebauungsplan Nr. 136 „Gewerbegebiet nördlich Germendorfer Dorfstraße“ - Kurzbericht, Ergebnisse Fauna vom 07.06.2020, Planungsbüro Siedlung und Landschaft Dipl. Ing. Jörg Ludloff
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 136 „Gewerbegebiet nördlich Germendorfer Dorfstraße“ vom 15.11.2020, Planungsbüro Siedlung und Landschaft Dipl. Ing. Jörg Ludloff
- Bestandsbeschreibung sowie Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch die Planung, Ausführungen zu Schutzgebieten, Biotoptypen, Pflanzen, Fauna im Plangebiet
- Biotopbeschreibung und Darstellung der einzelnen Biotoptypen und Beschreibung der Biotopeigenschaften
- Beschreibung der Artengruppen und Prognose der Auswirkungen durch die Planung auf die Artengruppen
- Ausführungen zu Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen zum Biotop- und Artenschutz
- fachbehördliche Stellungnahme des Landkreises Oberhavel, untere Naturschutzbehörde vom 05.02.2020, 10.11.2020, 21.11.2022 und 17.05.2023 zu den gesetzlichen Anforderungen des Biotop- und Artenschutzes und zur Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- fachbehördliche Stellungnahme des Landkreises Oberhavel, Fachdienst Landwirtschaft vom 03.12.2019, 10.12.2019 und 17.05.2023 zu den Bodenwertzahlen und den verursachten Eingriff in derzeit noch genutztes Grünland
- Stellungnahme des Landesbüros der anerkannten Naturschutzverbände vom 04.12.2019, 05.12.2020 und 18.11.2022 zur Inanspruchnahme/Überplanung von Landwirtschaftsflächen und von Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie deren Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Zum Schutzgut Boden
Im Umweltbericht und in den fachbehördlichen Stellungnahmen liegen Informationen bzw. Gutachten zu folgenden Themen vor:
- Bodenuntersuchungen zur Versickerungsfähigkeit sowie zur Feststellung des geologischen Aufbaus (Kurzbericht) im B-Plan Nr. 136, vom 26.03.2019, BOLAB Analytik lngenieurgesellschaft mbH
- Bodenkundliche Untersuchung der Fläche „Am Wiesengrund“, intecus, Ingenieurgesellschaft für Technischen Umweltschutz mbH Potsdam zur Beschaffenheit des Bodens
- Fachplanerischer Beitrag zu den Hinweisen zur Bauleitplanung aus der Gemeinde Leegebruch und der Stadt Velten vom 23.02.2023, Ingenieurgesellschaft für Technischen Umweltschutz mbH zur Beschaffenheit des Bodens und des Geländes sowie deren Niederschlagsaufnahmefähigkeit
- Prüfbericht Bodenmischproben vom 05.10.2017, BOLAB Analytik lngenieurgesellschaft mbH mit chemisch-analytischer Untersuchung und Bewertung von zwei Bodenmischproben
- zu den Bodeneigenschaften und den Auswirkungen der Planung auf den Boden
- zum Umfang der Bodenversiegelung
- zu den Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen in Hinblick auf die im Plangebiet zugelassene Versiegelung
- fachbehördliche Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenwesen vom 26.11.2019, 08.01.2020, 22.10.2020 sowie vom 05.2023 (Tag im Datum nicht genannt) zur Überlagerung/Überplanung von planfestgestellten Flächen und deren erforderliche Kompensation
- fachbehördliche Stellungnahme des Landkreises Oberhavel vom 03.12.2019, 10.12.2019, 10.11.2020 und 17.05.2023 zum Altlastenkataster sowie zu bodenschutzrechtlichen Bestimmungen und Anforderungen
- fachbehördliche Stellungnahme des Zentraldienstes der Polizei/Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 27.11.2019 und 20.02.2020 zu den Kampfmittelverdachtsflächen und Hinweise zur Munitionsfreigabebescheinigung für die Grundstückseigentümer
Zum Schutzgut Wasser
Im Umweltbericht und in den fachbehördlichen Stellungnahmen liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Die Bedeutung des Schutzgutes Wassers für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Beschaffenheit des Wasserhaushalts im Plangebiet, zur Beschaffenheit angrenzender Gewässer, zu den Auswirkungen der Planung auf die Versickerung und den Abfluss des anfallenden Niederschlags und zu Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasser
- Entwässerungskonzeption zur Erschließung des Gewerbegebietes „Am Muhrgraben“, B-Plan Nr. 136, intecus, Ingenieurgesellschaft für Technischen Umweltschutz mbH Potsdam
- Fachplanerischer Beitrag zu den Hinweisen zur Bauleitplanung aus der Gemeinde Leegebruch und der Stadt Velten vom 23.02.2023, Ingenieurgesellschaft für Technischen Umweltschutz mbH zu den Auswirkungen der Planung auf die Versickerung und den Abfluss des anfallenden Niederschlags und zur Schadstoffbelastung der Muhrgrabenzone
- fachbehördliche Stellungnahme des Landkreises Oberhavel vom 03.12.2019, 10.12.2019, 17.11.2022 und 21.11.2022 zu den wasserrechtlichen Anforderungen und Bestimmungen des Wasserhaushaltgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes und zu den Ergebnissen der Begutachtung zum Abflussgeschehen des Muhrgrabens
- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Abt. Technischer Umweltschutz 2, Wasserwirtschaft 1 und 2 vom 03.12.2019 und 02.11.2020 zu den wasserwirtschaftlichen Belangen gemäß Brandenburgisches Wassergesetz und den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie
- Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“ vom 14.11.2019, 07.10.2020 und 20.04.2023 zur Gewässerunterhaltung, zur Freihaltung und Gewährleistung der Zugänglichkeit von Gewässerrandstreifen des Muhrgrabens sowie zu den wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Stellungnahme der Gemeinde Leegebruch vom 21.11.2022 und 15.05.2023 zu den Auswirkungen der Planung auf die Versickerung und den Abfluss des anfallenden Niederschlags und zu den Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
- Stellungnahme der Stadt Velten (ohne Datum) zu den Auswirkungen der Planung auf die Versickerung und den Abfluss des anfallenden Niederschlags und zu den Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
- Studie Bemessung des Grabensystems Muhrgraben vom 17.12.2024, Planungsgesellschaft für Wasserbau & Wasserwirtschaft mbH zur Ermittlung des Leistungsvermögens des Grabensystems und zu Maßnahmen zum Erhalt von dessen Leistungsfähigkeit
Zum Schutzgut Luft/Klima
Im Umweltbericht liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Beschreibung Klima und Luft und Prognose der Auswirkungen der Planung auf diese
- Ausführung zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen bzw. Verbesserung der Klima - und Luftbedingungen im Plangebiet
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild
Im Umweltbericht liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Beschreibung des Landschafts- und Ortsbildes und Auswirkungen der Planung auf diese
- Ausführung zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen bzw. Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes im Plangebiet
Zum Schutzgut Mensch und Gesundheit
Im Umweltbericht und in den fachbehördlichen Stellungnahmen liegen Informationen und Gutachten zu folgenden Themen vor:
- Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 136 „Gewerbegebiet nördlich der Germendorfer Dorfstraße“ vom 16.06.2020, IBU Ingenieurbüro GmbH, das die Auswirkungen des Gewerbelärms und Verkehrslärms untersucht und die zulässigen Geräuschimmissionen für die einzelnen Baugebiete im Bebauungsplan und ermittelt entsprechende Schallschutzmaßnahmen in Form von Geräuschkontingentierung vorschlägt
- Auswirkungen der Planung auf Mensch und Gesundheit
- Ausführung zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen bzw. Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes im Plangebiet
Schutzgut Kultur und Sachgüter
Im Umweltbericht und in den fachbehördlichen Stellungnahmen liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, mit Hinweisen auf das Nichtvorhandensein von Kultur- und Sachgütern im Plangebiet.
Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten
Während der erneuten Offenlegung können Hinweise und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ungültig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in die anschließende erneute Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Oranienburg, 25.03.2026
Jennifer Collin-Feeder Siegel
Bürgermeisterin
Anlagen zum Download
- Anlage 1 - 15. Änderung des Flächennutzungsplans - Planzeichnung (Stand März 2026) PDF, 2.1 MB
- Anlage 2 - 15. Änderung des Flächennutzungsplans - Begründung (Stand März 2026) PDF, 3.6 MB
- Anlage 3 - Bodenuntersuchungen zur Versickerungsfähigkeit sowie zur Feststellung des geologischen Aufbaus (Kurzbericht) PDF, 2.1 MB
- Anlage 4 - Ausgleichsflächen Dannenwalde PDF, 2.8 MB
- Anlage 5 - Kompensationspool MUNA-Gelände Dannenwalde PDF, 5.9 MB
- Anlage 6 - Studie Bemessung des Grabensystems Muhrgraben PDF, 46.2 MB
- Anlage 6.1 - Anlage 7 zur Studie Bemessung des Grabensystems Muhrgraben PDF, 13.1 MB
- Anlage 7 - Artenschutzrechtliches Gutachten: Bebauungsplan Nr. 136 »Gewerbegebiet nördlich Germendorfer Dorfstraße« - Kurzbericht, Ergebnisse Fauna PDF, 4.3 MB
- Anlage 8 - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 136 (Stand 2020) PDF, 10.2 MB
- Anlage 9 - Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 136 PDF, 4.4 MB
- Anlage 10 - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 136 (Stand 2021) PDF, 2.4 MB
- Anlage 11 - Entwässerungskonzeption zur Erschließung des Gewerbegebiets »Am Muhrgraben« PDF, 3.4 MB
- Anlage 12 - Bodenkundliche Untersuchung der Fläche »Am Wiesengrund« PDF, 1 MB
- Anlage 13 - Prüfbericht Bodenmischproben PDF, 797 kB
- Anlage 14 - Fachplanerischer Beitrag zu den Hinweisen zur Bauleitplanung aus der Gemeinde Leegebruch und der Stadt Velten PDF, 395 kB
- Anlage 15 - Umweltrelevante Stellungnahmen PDF, 17.5 MB
- Datenschutzerklärung PDF, 215 kB
Veröffentlichung:
Bebauungsplan Nr. 176 »Betriebshof Oberhavel Verkehrsgesellschaft zwischen Annahofer Straße und Germendorfer Dorfstraße« (23.03.-24.04.2026)
Bebauungsplan Nr. 176 „Betriebshof Oberhavel Verkehrsgesellschaft zwischen Annahofer Straße und Germendorfer Dorfstraße“: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) BauGB
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 176 „Betriebshof Oberhavel Verkehrsgesellschaft zwischen Annahofer Straße und Germendorfer Dorfstraße“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Germendorf der Stadt Oranienburg, an der Annahofer Straße sowie der Germendorfer Dorfstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 40/1, 41/1, 300, 308, 315, 320, 321, 322, 323, 325, 364, 365, 366, 367, 368, 437, 438, 474 und 475, Flur 1, Gemarkung Germendorf sowie teilweise die Flurstücke 326, 329, 375 und 480, Flur 1, Gemarkung Germendorf und hat eine Größe von ca. 65.060 m2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt:
- im Norden an die Germendorfer Dorfstraße,
- im Süden an die Annahofer Straße,
- im Westen an das Grundstück eines Baumarktes,
- im Osten an den Muhrgraben bzw. die B 96.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist im anliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Aktueller Anlass der Erweiterung des Betriebshofes ist die Umstellung der Fahrzeugflotte der OVG auf Elektroantrieb und die damit verbundenen baulichen und sonstigen Änderungen auf dem zu erweiternden Betriebsgrundstück.
Anzustrebendes Planungsziel ist die Erweiterung des Betriebshofes der Oberhavel Verkehrsbetriebe durch die Festsetzung als Gewerbegebiet.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Oranienburg ist gemäß § 8 (3) BauGB im parallelen Änderungsverfahrens zu ändern. In der geplanten 29. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Erweiterungsfläche des Betriebsgeländes, welche bisher als Landwirtschaftliche dargestellt wird, als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.
Der Bebauungsplan muss gem. §§ 2-10 BauGB im Standardverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt werden, da durch die geplante Ausweisung als Gewerbegebiet auch UVP-pflichtige Vorhaben zulässig werden können. Zudem könnten vorhandene Tanklager unter die Störfallverordnung fallen, wodurch vereinfachte oder beschleunigte Bebauungsplanverfahren ausgeschlossen sind.
Umweltprüfung
Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB insbesondere die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landespflege zu betrachten. Dies betrifft sowohl die einzelnen Schutzgüter als auch deren Wechselwirkungen untereinander. Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist die Umweltprüfung inhaltlich in der Weise durchzuführen, indem die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB beschrieben und bewertet werden. Die Bewältigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist ebenfalls Bestandteil der Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in einem Umweltbericht niederzulegen, dessen Anforderungen in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c BauGB in Detail genannt sind. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind bei der Aufstellung des Bebauungsplans in der Abwägung aller sonstigen Belange zu berücksichtigen. Umweltrelevante Informationen sind der Begründung zum Bebauungsplanentwurf zu entnehmen.
Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer und Öffnungszeiten)
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 176 „Betriebshof Oberhavel Verkehrsgesellschaft zwischen Annahofer Straße und Germendorfer Dorfstraße“ mit Begründung gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom
23.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026
im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, Haus 2, 1. Obergeschoss, Foyer zu folgenden Zeiten aus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr.
Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten
Während der Offenlegung können von jedermann Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich, während der Sprechzeit auch zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Schriftliche Stellungnahmen sind an Postanschrift oder an die E-Mail-Adresse kaltenbach@oranienburg.de zu richten.
Ergänzend werden die Planunterlagen, die Gegenstand der Offenlegung sind, im Internet-Portal der Stadt www.oranienburg.de zugänglich gemacht und können dort unter der www.oranienburg.de/offenlegungen im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.
Darüber hinaus können die Unterlagen auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.“
Oranienburg, 16.03.2026
Jennifer Collin-Feeder Siegel
Bürgermeisterin
Anlagen zum Download
- Anlage 1.1 - Bebauungsplan Nr. 176 - Planzeichnung (Stand 01/2026) PDF, 1.6 MB
- Anlage 1.2 - Bebauungsplan Nr. 176 - Begründung (Stand 03/2026) PDF, 3 MB
- Anlage 1.3 - Bebauungsplan Nr. 176 - Geltungsbereich (Stand 07/2025) PDF, 223 kB
- Anlage 2.1 - 29. Änderung des Flächennutzungsplans - Planzeichnung (Stand 07/2025) PDF, 2 MB
- Anlage 2.2 - 29. Änderung des Flächennutzungsplans - Begründung (Stand 01/2026) PDF, 2 MB
- Datenschutzerklärung PDF, 215 kB
Veröffentlichung:


