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Offenlegung: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuell laufenden Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit den zugehörigen Dokumenten.


Allgemeine Hinweise zum Verfahren

Das Bauge­setz­buch sieht zwei Stufen für die Betei­li­gung der Öf­fent­lich­keit im Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren vor:
 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Öffentlichkeit muss möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen einer Planung informiert werden.

Dabei besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift zu geben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.

Die frühzeitige Beteiligung kann bspw. in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung und/oder in Form einer Offenlegung der vorhandenen Planunterlagen erfolgen. Die Art der Durchführung sowie Angaben zu Ort und Fristen der frühzeitigen Beteiligung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gemacht. Auf der Internetseite der Stadt wird auf dieser Seite (Menüpunkt »Aktuelles > Öffentliche Auslegung«) ebenfalls auf diese Termine hingewiesen.

Formale Beteiligung der Öffentlichkeit

Formale Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf eines Bauleitplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können dabei unberücksichtigt bleiben.

Ort und Zeitraum der Öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gegeben. Auf der Internetseite der Stadt wird ebenfalls auf die Termine hingewiesen und die Unterlagen digital zur Einsicht bereitgestellt.

Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadt im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB geprüft. Die Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen bekannten privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.

Das Ergebnis der Abwägung wird der Stadtverordnetenversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.


Aktuelle öffentliche Auslegungen

Folgende Bauleitpläne liegen bei der Stadt Oranienburg gemäß § 3 (1) oder § 3 (2) BauGB zu den jeweils angegebenen Zeiten zur Einsicht bereit:

 

12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 132 (5.06. - 7.07.2023)

12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 132 »Mobilitätspark B 96 / Germendorfer Dorfstraße« – Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (2) BauGB

Geltungsbereich 12. Flächennutzungsplanänderung für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 132
Geltungsbereich 12. Flächennutzungsplanänderung für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 132

Geltungsbereich 12. Flächennutzungsplanänderung für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 132 "Mobilitätspark B 96 / Germendorfer Dorfstraße“ (rot)


 

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 25.02.2019 die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 132 "Mobilitätspark B 96 / Germendorfer Dorfstraße" gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. §12 BauGB beschlossen. u

Der Änderungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) umfasst das Flurstück 546 der Flur 7 der Gemarkung Germendorf und hat eine Größe von 1,31 ha. Es befindet sich nördlich der Germendorfer Landstraße gegenüber der Zufahrt auf die

B 96 linker Hand an der Zufahrt zur Tankstelle. Es handelt sich um einen Teil der dortigen Brachflächen, die planungsrechtlich nach § 35 BauGB als Außenbereich zu klassifizieren sind.

Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert, dass für eine im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Tankstelle sowie Landwirtschaftsfläche eine "Gewerbliche Baufläche, Typ 1" dargestellt wird.

 

Umweltprüfung

Im Umweltbericht sind folgende umweltbezogene Informationen enthalten:

Zum Schutzgut Arten und Biotope

Im Geltungsbereich wurden keine geschützten Biotope nachgewiesen, es sind keine Schutzgebiete betroffen.

Bezogen auf die Anhang IV Arten der FFH-Richtlinie wurden Nachweise von Zauneidechsen erbracht und das Vorhandensein von Amphibien (durch die Nähe zum Muhrgraben) sowie Fledermäusen (durch die angrenzenden Altbäume) als potenziell wahrscheinlich eingeschätzt. Im gesamten Untersuchungsgebiet, welches auch die Nachbarflächen mit einschließt, wurden 20 Brutvögel und 3 Nahrungsgäste nachgewiesen.

Zum Schutzgut Boden

Die vorhandenen Ruderalfluren mit zum Teil eingestreuten Trockenrasenarten werden durch das geplante Vorhaben vollflächig durch Teil- und Vollversiegelung überbaut. Zusätzlich ist, bedingt durch die Grundwassernähe, eine entsprechende Aufschüttung nötig, die damit zusätzlich den natürlichen Bodenaufbau zerstört und überprägt. Der Eingriff wird als „hoch“ eingestuft.

Zum Schutzgut Wasser

Das Untersuchungsgebiet liegt laut Landschaftsprogramm Brandenburg (2001) in einem Gebiet zur Sicherung der Grundwasserbeschaffenheit in Gebieten mit vorwiegend durchlässigen Deckschichten und direkt an der Grenze zu einem Gebiet zur Sicherung der Beschaffenheit von Grund- und Oberflächengewässern in schmalen Niederungsbereichen mit direktem ober- oder unterirdischem Zufluss zu Oberflächengewässern sowie dicht an einem Trinkwasserschutzgebiet (ca. 200 m zur TWZ III). Durch die geplante Voll- bzw. Teilversiegelung wird vielfach Niederschlagswasser oberflächlich abfließen. Der Bebauungsplan Nr. 132 "Mobilitätspark B 96 / Germendorfer Dorfstraße" sichert die Versickerung vor Ort durch die hierfür vorgesehenen Mulden und somit der Grundwasserspeisung. Die Nutzung durch die Planung soll zu keiner Niederschlagsableitung, sondern zur Grundwasserneubildung führen. Oberflächengewässer werden durch die Planung nicht überbaut.

Zum Schutzgut Klima/Luft

Mit der geplanten Voll- bzw. Teilversiegelung geht auch ein großflächiger Verlust von Vegetationsflächen einher. Dies hat Auswirkungen auf das Mikroklima, welches sich durch die Versiegelungen schneller erwärmen kann. Im räumlichen Bezug wird dies durch den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 136 "Gewerbegebiet nördlich Germendorfer Dorfstraße" verstärkt. Dieser Eingriff wird als „hoch“ eingestuft.

Zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild/ Erholungswert

Das Landschaftsbild wird aufgrund des Bauvorhabens durch die Versiegelung und die Gebäude erheblich beeinträchtigt, da der Blick auf die Offenlandfläche durch das geplante Gewerbe verkleinert wird und der Blick von der Germendorfer Dorfstraße auf die Freifläche beeinträchtigt ist. Dieser Effekt gilt ebenso für das "Gewerbegebiet nördlich Germendorfer Dorfstraße". Beide Gebiete zusammen verändern das Landschaftsbild drastisch und verhindern ein Naturerleben mit weitem Blick in die Grünlandflächen vollständig. Dieser Eingriff wird als „hoch“ eingestuft.

Zum Schutzgut Mensch

Beeinträchtigungen in Bezug auf dieses Schutzgut sind auf die landschaftsbezogene Erholung zu erwarten. Durch das Vorhaben werden Grünlandflächen, die typisch für diesen Teil der Kulturlandschaft sind, vernichtet. Dieser Eingriff wird gemindert durch die Lage des geplanten Standorts. Dieser befindet sich im Randbereich einer Grünfläche, die von einem Gehölzbestand östlich begrenzt wird. Weiterhin ist dieser Standort schon stark anthropogen durch die südlich vorhandene Tankstelle überprägt. In Kombination mit selbiger sind in Bezug auf dieses Schutzgut wiederum Synergieeffekte zu erwarten.

Es ist sinnvoll, den Aufbau von verschiedenen Mobilitätsangeboten auch mit der vorhandenen Tankstelle zu kombinieren. Damit werden Anbindungswege deutlich verkürzt und die Nutzungsmöglichkeiten für dieses Schutzgut positiv erhöht.

 

Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer und Öffnungszeiten)

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 132 "Mobilitätspark B 96 / Germendorfer Dorfstraße“ mit Begründung inkl. Umweltbericht und den o. g. umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

05.06.2023 bis 07.07.2023

im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schloss, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg, Gebäude II, 1. Obergeschoss (Foyer) zu folgenden Zeiten aus:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstag:
    8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 bis 13.00 Uhr

 

Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten

Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden.

Post- und Hausanschrift des Stadtplanungsamtes:

Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg
E-Mail: florl@oranienburg.de
Fax: 03301/600 99 757

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Oranienburg, 03.05.2023

 

Alexander Laesicke                                                                          Siegel
Bürgermeister

 

 

Anlagen zum Download
 

 


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