Einschulung
Der Übergang von der Kita in die Schule ist ein bedeutender Meilenstein im Leben von Kindern und auch ihren Eltern. Die Stadt Oranienburg unterstützt bei diesem großen Schritt und steht bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Wann muss ich mein Kind anmelden? Welche Grundschule ist für mich zuständig? Viele Fragen tun sich auf, wenn das eigene Kind zur Schule kommt. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einige wichtige Informationen an die Hand.
Allgemeine Informationen
Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig, so besagt es das Brandenburgische Schulgesetz. Eine Anmeldung muss in der Grundschule erfolgen, die für den Wohnort des Kindes zuständig ist.
Die Schulbezirkssatzung der Stadt Oranienburg regelt die Festlegung von Schulbezirken und Überschneidungsgebieten im Stadtgebiet.
Welche Grundschule für die Anmeldung Ihres Kindes zuständig ist, entnehmen Sie bitte dem Straßenverzeichnis.
Die Termine für die Schulanmeldung und genauere Informationen zur Einschulung sind auf den Internetseiten der jeweiligen Grundschule zu finden. Hier finden Sie eine Übersicht aller Grundschulen.
Informationen zur Anmeldung
Gemäß § 4, Abs. 1 der Grundschulverordnung ist Ihr Kind zur Anmeldung in der Schule mitzubringen. Über die Aufnahme des Kindes entscheidet die Schulleitung.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über die erfolgte Masernimpfung (Impfausweis)
- Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung von der Kita (Kitakinder und Hauskinder)
- im Falle des Besuchs einer Kita außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des entsprechendenn Betreuungsvertrags
- im Falle der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren Nachweis durch den Logopäden
- Negativbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht (Jugendamt)
Ist Ihr Kind im vorherigen Schuljahr zurückgestellt worden, müssen Sie es erneut an der zuständigen Grundschule (siehe Straßenverzeichnis) anmelden. Dies ist besonders wichtig, weil sich die Zuordnung der zuständigen Grundschule geändert haben kann.
Schulärztliche Untersuchung
Alle Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich verpflichtet, vor Beginn der Schulpflicht an einer schulärztlichen Unterstuchunug teilzunehmen. Eltern können ihre schulpflichtigen Kinder online über ein Termintool für die Schuleingangsuntersuchung anmelden, Termine buchen, umbuchen und absagen. Diese läuft über das Gesundheitsamt des Landkreises Oberhavel, die Online-Terminvergabe finden Sie hier:
www.oberhavel.de/Einschulungsuntersuchung
Die Einladung für zurückgestellte Kinder erfolgt durch das Gesundheitsamt telefonisch oder schriftlich.
Aufnahme in andere Schule
Wünschen Sie die Aufnahme in einer anderen Grundschule in öffentlicher Tägerschaft, so muss die Anmeldung dennoch in der zuständigen Grundschule laut Straßenverzeichnis erfolgen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule gemäß § 106 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes zu stellen. Das entsprechende Antragsformular können Sie bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule erhalten und auch dort ausgefüllt wieder abgeben. Über Ihren Antrag entscheidet dann das Staatliche Schulamt Neuruppin.
Beantragung Hortplatz
Bei beabsichtigter Inanspruchnahme eines Hortplatzes wird darum gebeten, diese Anmeldung per Online-Formular an die Kitaverwaltung der Stadt Oranienburg zu schicken.
Das Online-Formular finden Sie hier:
Nachfragen zum Hortantrag werden in der Kitaverwaltung beantwortet unter (03301) 600 711, -714 pder -716.