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10.03.2023

Im Namen des Volkes: Schöffenwahl 2023 – jetzt noch für das Amt bewerben

Um in Gerichtsprozessen mitzuentscheiden, muss man nicht unbedingt Jura studiert haben. Für die Amtszeit von 2024 bis Ende 2028 werden jetzt wieder ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen gesucht, die gemeinsam mit Berufsrichtern über „nicht schuldig“ oder „schuldig“ entscheiden. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 31. März.

 

Was sind Schöffen?

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die in Verfahren gemeinsam mit dem Berufsrichter über Schuld- und Straffragen entscheiden. Jeder Bürger darf dieses Ehrenamt unter bestimmten Voraussetzungen ausüben. In Strafverfahren besteht ein Schöffengericht aus zwei Schöffen und mindestens einem Berufsrichter.

 

Wofür braucht man Schöffen?

Schöffen sollen in Prozessen eine Meinung aus der Lebenswirklichkeit in das Urteil einfließen lassen. Um möglichst unvoreingenommen zu sein, haben sie auch keinen Einblick in die Gerichtsakten. Das soll dafür sorgen, dass sie sich nur durch die Eindrücke im Gericht leiten lassen. Während der Verhandlung haben Schöffen die Möglichkeit Zeugen, Sachverständige und Angeklagte zu befragen.

 

Wer darf Schöffe sein?

Wer Schöffe sein will, darf nicht hauptamtlich für die Justiz tätig sein. Man muss außerdem zum Beispiel die deutsche Staatsangehörigkeit haben, am 1.1.2024 mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt sein, in Oranienburg wohnen und geeignet sein, d.h. nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.

 

Was muss ein Schöffe sonst noch können?

Schöffen sollten über eine hohe soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Es werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität, Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

 

Wie viel Zeit kostet das Schöffenamt?

Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Die nächste Amtsperiode dauert vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2028. Ein Schöffe sollte mindestens zwölf Sitzungstage im Jahr Zeit haben. Ein Sitzungstag dauert unterschiedlich lang, oft mehrere Stunden.

 

Was müssen Berufstätige beachten?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter für die Tätigkeit als Schöffe freizustellen. Das bedeutet, dass Sie für die Zeit im Gericht keinen Urlaubstag nehmen müssen, diese auch nicht vor- oder nacharbeiten müssen.

 

Wird man für das Amt entschädigt?

Ja! Prinzipiell gibt es 7 Euro pro Stunde Aufwandsentschädigung. Außerdem gibt es Geld für Fahrtkosten, für Aufwendungen wie Kopien und Ausdrucke und für den Verdienstausfall (richtet sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst).

 

Was muss man tun, um Schöffe zu werden?

Interessenten können sich bis zum 31. März 2023 bei Marcel Gutjahr im Ordnungsamt der Stadt Oranienburg unter (03301) 600 690 melden. Das Bewerbungsformular finden Sie hier zum Download:

 

Nähere Informationen gibt es auch auf www.schoeffen-bb.de.