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08.12.2023

Stadthof seit Tagen im winterlichen Einsatz

Schneefall und Minusgrade: Das Team des Stadthofs hat den ersten Wintereinbruch der Saison gut gemeistert, mit Multicar und und LKW ging es Schnee und Glätte an den Kragen. Abgearbeitet wird nach Dringlichkeit.

Das Wetter der letzten Tage hätten für einen winterlichen Spaziergang nicht besser sein können. Oranienburgs Stadthof hatte allerdings alle Hände voll zu tun, Straßen und Gehwege in der Stadt von Schnee und Eis freizuhalten. „Wir sind im Grunde rund um die Uhr im Einsatz“, schildert Stefan Gebhard, Leiter des Tiefbauamtes, wo der Stadthof angesiedelt ist. „Bislang kommen wir auch gut hinterher, die Einsätze verlaufen weitestgehend reibungslos“, so seine Zwischenbilanz. Gleichwohl gibt es immer wieder Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht schnell genug gehen kann. „43 Mitarbeiter sind für den Winterdienst eingeteilt, aber wir können nicht überall gleichzeitig sein“, sagt Stefan Gebhard. Bis 7 Uhr morgens sollen die Straßen frei sein, damit der Berufsverkehr ungehindert rollen kann. An Werktagen versucht der Stadthof nach Möglichkeit sogar bis 5 Uhr fertig zu sein. Das bedeutet Nachtschicht um Nachtschicht für die Kolleginnen und Kollegen vom Stadthof, die vier LKW mit Schiebeschild und Feuchtsalzstreuer, fünf Multicars mit Kehrbürste und Heckanbaustreuer, einen Traktor, einen Kleintraktor sowie vier Transporter für Handarbeitskräfte an ihrer Seite haben.

„Unser Team vom Stadthof hat in den vergangenen Tagen hervorragende Arbeit geleistet“, so Bürgermeister Alexander Laesicke. „Es kann nicht immer alles sofort und perfekt geräumt sein, aber Dank des unermüdlichen Einsatzes der Stadthof-Mitarbeiter, gerade auch in den Nachtstunden, sind wir insgesamt sehr gut durch den ersten Wintereinbruch gekommen.“ Dabei ist die Stadt Oranienburg nicht – wie oftmals angenommen – verpflichtet, das gesamte Straßennetz von Schnee und Glätte freizuhalten. „Vielmehr muss die Stadt an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee und Glätte räumen oder streuen“, erklärt Stefan Gebhard. Vorrang haben Hauptstraßen, Kreuzungen, Bushaltestellen und Brücken. In Neben- und Anliegerstraßen erfolgt ein Winterdienst seitens der Stadt erst dann, wenn er auf den Hauptverkehrsstraßen bereits erfolgt und kurzfristig kein weiterer Schneefall zu erwarten ist. Grundsätzlich gilt, dass alle Verkehrsteilnehmer bei winterlichem Wetter mit Schnee und Fahrbahnglätte rechnen müssen und ihr Fahrverhalten darauf auszurichten haben. Ein „Sonderfall“ ist hingegen der Bahnhof. Hier kommen täglich so viele Menschen vorbei, dass die Mitarbeiter des Stadthofs den Platz nach Kräften rund um die Uhr glättefrei halten. Der Louise-Henriette-Steg ist ein weiteres Beispiel für Stellen, die der Stadthof im Winter besonders im Blick hat. Aufgrund seiner Beschaffenheit ist er stets ernorm vereist.

Auch private Grundstückseigentümer sind in Sachen Winterdienst in der Pflicht: Gehwege vor ihren Grundstücken müssen geräumt und gestreut werden. Zudem muss der geräumte Schnee so gelagert werden, dass er den Geh- und Fahrverkehr nicht behindert. Salz oder sonstige auftauenden Stoffe sind nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen erlaubt. Die Winterdienstpflicht besteht werktags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr.

Ihre Räum- und Streupflichten können Grundstückseigentümer auch an eine Firma übertragen. Dies muss schriftlich bei Peggy Mertzukat (03301/600 7316, mertzukat@oranienburg.de) vom Tiefbauamt angezeigt werden. So muss mitgeteilt werden, an wen genau, für welches Grundstück und für welchen Zeitraum die Verpflichtung übergeben wird. Die Straßenreinigungssatzung ist in vollem Wortlaut auf www.oranienburg.de/satzungen zu finden.