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25.10.2023

Stadthof startklar für die Winterzeit

Nicht mehr lange, dann hat der Winter unsere Straßen wieder fest im Griff. Oranienburgs Stadthof ist gewappnet und steht bereit, Eis und Schnee auf die Pelle zu rücken.

Skier und Schlitten können zwar noch im Keller bleiben, Eiskratzer und Handschuhe sollten für die Fahrt zur Arbeit am frühen Morgen aber schon vorhanden sein. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadthofs sind ab November in Bereitschaft, insgesamt 43 Kräfte wurden für den Winterdienst eingeteilt. „Auch die vier LKW mit Schiebeschild und Feuchtsalzstreuer, fünf Multicars mit Kehrbürste und Heckanbaustreuer, ein Traktor, ein Kleintraktor sowie vier Transporter für Handarbeitskräfte sind startklar“, so Andreas Hübsch, Leiter des Stadthofs. „Genügend Streumittel sind auch vorhanden, 700 Tonnen Auftausalz und 250 Tonnen Streusand stehen zur Verfügung.“

Hauptstraßen haben Vorrang

Die Kolleginnen und Kollegen vom Stadthof sind diejenigen, die sich maßgeblich darum kümmern, Oranienburgs öffentliche Straßen von Schnee und Glätte freizuhalten. In einigen Straßen unterstützt der Landesbetrieb Straßenwesen. Dabei ist die Stadt Oranienburg nicht – wie oftmals angenommen – verpflichtet, das gesamte Straßennetz von Schnee und Glätte freizuhalten. „Vielmehr muss die Stadt an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee und Glätte räumen oder streuen“, erklärt Andreas Hübsch. Vorrang haben Hauptstraßen, Kreuzungen, Bushaltestellen und Brücken. In Neben- und Anliegerstraßen erfolgt ein Winterdienst seitens der Stadt erst dann, wenn er auf den Hauptverkehrsstraßen bereits erfolgt und kurzfristig kein weiterer Schneefall zu erwarten ist. Grundsätzlich gilt, dass alle Verkehrsteilnehmer bei winterlichem Wetter mit Schnee und Fahrbahnglätte rechnen müssen und ihr Fahrverhalten darauf auszurichten haben.

Pflichten privater Grundstückseigentümer

Auch private Grundstückseigentümer sind in Sachen Winterdienst in der Pflicht: Gehwege vor ihren Grundstücken müssen geräumt und gestreut werden. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von jeweils 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze. Entwässerungsmulden, Hecken, Büsche, Sträucher oder ähnliches bleiben bei der Bemessung der Breite unberücksichtigt – die Räumpflicht beginnt also erst mit Ende dieser „Hindernisse“. Zudem muss der geräumte Schnee so gelagert werden, dass er den Geh- und Fahrverkehr nicht behindert. Salz oder sonstige auftauenden Stoffe sind nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen erlaubt. Die Winterdienstpflicht besteht werktags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr.

Räum- und Streupflichten übertragen

Ihre Räum- und Streupflichten können Grundstückseigentümer auch an eine Firma übertragen. Dazu ist ein schriftlicher Antrag bei Peggy Mertzukat vom Tiefbauamt zu stellen: (03301) 600 7316, mertzukat@oranienburg.de. Darin muss mitgeteilt werden, an wen genau, für welches Grundstück und für welchen Zeitraum die Verpflichtung übergeben wird. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die beauftragte Firma über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt. Die Straßenreinigungssatzung ist in vollem Wortlaut auf www.oranienburg.de/satzungen zu finden.