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Beauftragter für Menschen mit Behinderung

Hilfestellung für Ratsuchende in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen sowie Klärung von Fragen und Belangen, die Behinderte Menschen sowie Minderheiten betreffen. Weitere Informationen unter der Rubrik »Behinderte Menschen«.

Beschreibung

Die Aufgabe des Beauftragten für Menschen mit Behinderung ist es, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Behörden dazu beizutragen, dass die Belange behinderter Menschen bei der Schaffung von Wohnraum und bei der Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs optimal berücksichtigt werden.

Die Herausgabe von Informationsmaterial soll dazu beitragen, bestehende Vorurteile gegenüber behinderten Menschen weiter abzubauen und deren Integration voranzutreiben.

Rechtsgrundlagen