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Beglaubigung

Eine Beglaubigung (international: Legalisation) ist eine amtliche Bestätigung der Richtigkeit einer Abschrift bzw. Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung). Es wird bescheinigt, dass die Kopie dem Original entspricht bzw. der Unterzeichner die Erklärung unterschrieben hat.

Die Stadt Oranienburg führt nur amtliche Beglaubigungen durch. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.

Bitte bringen Sie alle Originale vollständig mit.

Sie können auch jemanden beauftragen, Ihre Kopien zu beglaubigen. Eine Vollmacht ist hierfür nicht notwendig.


Beglaubigt werden:

Ablichtungen wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird; sofern die Beglaubigung nicht notariell erforderlich ist (z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten).

 

Nicht beglaubigt werden:

  • Personenstandsurkunden
  • Auszüge aus dem Grundbuch oder Liegenschaftskataster
  • Auszüge aus dem Handelsregister oder Vereinsregister
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Veränderte Originale (Korrekturen wie Lücken, Durchstreichungen, Tipp-Ex)
  • Ausländische Urkunden oder Urkunden in ausländischer Sprache
  • Ausländische Personal- bzw. Reisedokumente
  • Deutsche Übersetzungen von ausländischen Zeugnissen/Urkunden
 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Bei der Beglaubigung von Fotokopien sind das Original und die Kopie vorzulegen.
     
  • Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist Ihr persönliches Erscheinen zwingend notwendig. Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll. Die Unterschrift ist in Gegenwart der Urkundsperson zu leisten.

Gebühren

  • Beglaubigungen von Unterschriften/Handzeichen – je Unterschrift/Handzeichen: 3,00 €
  • Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen – je Seite: 2,00 €