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Einschulung beantragen
Die Eltern der jährlich einzuschulenden Kinder werden rechtzeitig von der für sie zuständigen Grundschule über die Anmeldezeiten schriftlich informiert. Zweifelsfragen können unmittelbar mit dem Sekretariat der zuständigen Grundschule oder mit dem Schulverwaltungsamt abgeklärt werden.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG)
- Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung- GV)
- Grundsätze zur Arbeit in der flexiblen Eingangsphase (FLEX)
- Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz- KitaG)