Seiteninhalt

Anliegen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Hausnummernvergabe

Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt das Tiefbauamt eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.

Gründe sind insbesondere:

  • Grundstücksteilungen
  • Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
  • Veränderungen in der Erschließung
  • Veränderungen des Haupteingangs
  • fehlende Hausnummer

Beschreibung

Die Zuordnung von Hausnummern dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Letztlich liegt sie auch im Interesse des Grundstückseigentümers selbst, insbesondere wenn es darum geht, dass Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge schnell und zügig das richtige Grundstück oder Gebäude finden. Auf Antrag oder von Amts wegen können ebenfalls Änderungen von Hausnummern (Umnummerierungen) erfolgen. Bei einer Änderung (Umnummerierung) darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von 1 Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe durchzustreichen, sodass die alte Nummer noch deutlich lesbar ist.

Hinweise zur Hausnummerierung siehe § 8 Stadtordnung

Wichtige Information:

Die Hausnummerierung ist auch dann zu beantragen, wenn lt. Grundbucheintrag bereits eine Adresse für das Nummerierungsobjekt (Grundstück) geführt wird ! Hausnummern dürfen nicht ohne Zuteilung angebracht werden!
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden.

Wer erhält Kenntnis von der Zuteilung/Bestätigung/Änderung:

• Bürgeramt
• Feuerwehr
• Finanzamt
• Katasteramt
• Schornsteinfeger
• Steueramt
• zuständiger Wasser- und Abwasserbetrieb
• Deutsche Post
• Deutsche Telekom
• Landkreis Oberhavel

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage: § 126 Abs.3 BauGB i.V.m. § 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oranienburg – Stadtordnung

Notwendige Unterlagen

Erforderliche Unterlagen: Auf dem Antragsformular sind die abgeforderten Angaben zu leisten. Das Nummerierungsobjekt ist auf dem beizufügenden Lageplan in seiner Lage zur öffentlichen Straße und mit seinen Zufahrten und Haupteingängen zu kennzeichnen. Weiterhin ist ein Nachweis über das Eigentum oder die Verfügungsberechtigung am betreffenden Nummerierungsobjekt zu führen.

Fristen

Bearbeitung: kurzfristig (außer in schwierigen Fällen)

Kosten

Gebühr: 30,15

Kosten der Nummerierung: Die Kosten für die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung hat der Grundstückseigentümer zu tragen.

Formulare