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Hilfe für Schwerbehinderte

Behinderten Menschen in Oranienburg steht der Behindertenbeauftragte der Stadt, Herr Holger Dreher, als Ansprechpartner zur Verfügung.

Hier auf dieser Seite finden Sie erste Informationen zu folgenden Themen:

•Übergangsgeld für behinderte Menschen
•Befreiung von Hundesteuern
•Befreiung von Rundfunkgebühren
•Ermäßigung der Telefongebühr

Übergangsgeld für behinderte Menschen

Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Wenn Sie im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, wird unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld als Entgeltersatzleistung gewährt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

Agentur für Arbeit Oranienburg
Besucheradresse
Stralsunder Str. 30
16515 Oranienburg

Postanschrift
Agentur für Arbeit Neuruppin
16814 Neuruppin

Kontaktmöglichkeiten

Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)*
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)*
*Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei

Fax: 03301 / 816205

Befreiung von Hundesteuern

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen. Das gilt nicht für gefährliche Hunde nach §3 Abs. 4 der Hundesteuersatzung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Befreiung von Rundfunkgebühren

Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen.

Achtung: Auch wenn ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht besteht, müssen die Rundfunkgeräte angemeldet werden!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Telefon: 018 59995 0100*
(* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk | Hinweis: Beachten Sie bitte, dass einige Telefonanbieter Nummern mit der Vorwahl 0185 nicht unterstützen).

Ermäßigung der Telefongebühr

Menschen mit Behinderung, sowie Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Menschen mit keinem oder geringem Einkommen, können eine Ermäßigung der Telefongebühr, den Sozialtarif der Deutschen Telekom, beantragen.

Zuständige Stelle:

Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn