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Hilfe zur Haushaltsführung


Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten

Wenn Sie in Ihrem Haushalt eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst bis maximal 450 Euro (Minijob) oder eine kurzfristige Beschäftigung anbieten, ist für Sie der sogenannte "Haushaltsscheck" von Bedeutung.

Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn jemand in einem fremden Haushalt Tätigkeiten verrichtet, die normalerweise Familienmitglieder erledigen. In diesen Fällen wird von "haushaltsnahen Dienstleistungen" gesprochen. Als Arbeitgeber müssen Sie die Haushaltshilfe über den sogenannten "Haushaltsscheck" bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An- und Abmeldung für die Sozialversicherung. Er ist Grundlage für die Berechnung der von Ihnen als Arbeitgeber im Privathaushalt zu zahlenden Abgaben.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45115 Essen

Telefon: 0355/ 29 02 707 99


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