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Hundehaltung

Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z. B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen


für Negativzeugnis (Nachweis, dass der Hund trotz Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder Gruppe nicht gefährlich ist): Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Negativgutachten eines Sachverständigen, Führungszeugnis

für Erlaubnis nach § 10 HundehV: Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis

für Anzeige von Hunden, die mind. 20 kg wiegen oder 40 cm Widerristhöhe aufweisen: Angaben zum Hund (u. a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis

Gebühren

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern
(Gebührenordnung des Ministers des Innern - GebOMI)

Formulare