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Ordnungsbehördliche Aufgaben


Die Aufgaben eines Ordnungsamtes sind überwiegend mit den Begriffen „Abwehr von Gefahren“ und „Aufgaben der öffentlichen Ordnung“ verbunden.

Dazu zählt auch die Vermeidung von Obdachlosigkeit.

Bei Gefahr im Verzug wenden Sie sich bitte an folgend aufgeführte Mitarbeiter des Ordnungsamtes bzw. außerhalb der regulären Verwaltungszeiten an die Polizei

Weiterführendes

Das Ordnungsbehördengesetz (OBG) bildet die Grundlage, wenn Gefahr von Grundstücken ausgeht. Sind Gebäude ursächlich, ist die Zuständigkeit der Unteren Bauaufsicht des Landkreises Oberhavel gegeben.