Seiteninhalt

Anliegen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Ortsrecht (Satzungen, Richtlinien, Verordnungen)

Das Ortsrecht ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen und bezeichnet gleichzeit die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune.

Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) gibt den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Nach § 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kann die Stadt ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln. Die Satzungsautonomie ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung.

Satzungen müssen immer im Selbstverwaltungsbereich ergehen, wobei es grundsätzlich der Entscheidung der Stadt überlassen ist, ob und in welchem Umfang sie von ihrem Satzungsrecht Gebrauch macht. Satzungen werden – nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen – in der Oranienburger Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Aufstellung des Ortsrechts

Eine Aufstellung der gültigen Satzungen, Verordnungen und Richtlinien finden Sie unter dem Menüpunkt »Rathaus & Service > Bürgerservice > Ortsrecht (Satzungen etc.)«.

Die dort eingestellten Dokumente dienen lediglich der allgemeinen Information und treffen keine rechtsverbindliche Aussage. Die rechtsverbindlichen Fassungen sind im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg öffentlich bekannt gemacht worden.