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Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts, das am 1.10.2017 in Kraft getreten ist, ermöglicht es zwei Personen gleichen Geschlechts, die Ehe zu schließen. Bereits bestehende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Umwandlung ist das Standesamt am Wohnort. Für die Eheschließung von Personen gleichen Geschlechts gelten die gleichen Vorschriften wie für die Eheschließungen von Personen verschiedenen Geschlechts.
Gebühren
- Eheurkunde: 10,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 30,00 Euro
Mitarbeiter/Innen
Evelin Schaffran »
Sachgebietsleitung Standesamtswesen
(03301) 600 692
(03301) 600-99-692
Raum: 2.121 a
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