Planungsrechtliche Auskunft
Ist mein Vorhaben (§ 29 BauGB) mit den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen auf dem/den geplanten Grundstück/en vereinbar?Beschreibung
Zur Vorbereitung von Bauanträgen, vor dem Kauf von Grundstücken oder während der Planung größerer Bauvorhaben ist es zu empfehlen bei der Gemeinde zu erfragen, welche planungsrechtlichen Grundlagen zu beachten sind bzw. ob eine Bebauung zulässig ist und wenn ja, unter welchen Umständen eine Entwicklung möglich wäre. Zur Voreinschätzung der planungsrechtlichen Zulässigkeit bietet die Stadt Oranienburg planungsrechtliche Auskünfte an. Diese sind formlos und rechtsunverbindlich.
Eine rechtsverbindliche Auskunft kann ausschließlich über eine formelle Bauvoranfrage, die bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel (externer Link) zu beantragen ist, erlangt werden. Die Stadt Oranienburg ist nicht die Genehmigungsbehörde / untere Bauaufsichtsbehörde.
Was beinhaltet die Prüfung?
Die planungsrechtliche Auskunft beinhaltet folgende Vorprüfungen:
- Liegt das Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes oder
- Liegt das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles oder
- Liegt das Grundstück außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Außenbereich)
- Sind weitere Satzungen der Stadt Oranienburg (z.B. örtliche Bauvorschriften nach Brandenburgischer Bauordnung) für das angefragte Grundstück bei der Planung zu beachten
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Prüfung auch ergeben kann, dass aufgrund des erheblichen Prüfaufwandes (z.B. bei komplexen Vorhaben) und/ oder einer – zum Zeitpunkt der Anfrage – unklaren bzw. nicht eindeutigen planungsrechtlichen Situation das Stellen eines Vorbescheids zur verbindlichen Klärung empfohlen wird.
Vorgehensweise
Wenn Sie eine fachliche Beratung wünschen, stellen Sie Ihre schriftliche Anfrage bitte mit folgenden Angaben:
- Lage des Grundstücks (Flurstück, Flur, Gemarkung – mindestens eine konkrete und eindeutig zuzuordnende Adresse)
- Art, Maß, Lage des Vorhabens auf dem Grundstück, evtl. ein Planungsentwurf
- Empfänger der Auskunft (Bauherren, Grundstückeigner, Entwickler, Planer, Vermesser etc.)
an eine/n Ansprechpartner/in der verbindlichen Bauleitplanung.
Kosten
Für planungsrechtliche Stellungnahmen werden Gebühren in Höhe von 15,12 € je angefangene Viertelstunde, gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oranienburg, erhoben.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage für die Entscheidung über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Genauer die §§ 31, 33 bis 35 BauGB.