Beauftragter für Menschen mit Behinderung
Hilfestellung für Ratsuchende in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen sowie Klärung von Fragen und Belangen, die Behinderte Menschen sowie Minderheiten betreffen. Weitere Informationen unter der Rubrik »Behinderte Menschen«.
Beschreibung
Die Aufgabe des Beauftragten für Menschen mit Behinderung ist es, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Behörden dazu beizutragen, dass die Belange behinderter Menschen bei der Schaffung von Wohnraum und bei der Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs optimal berücksichtigt werden.
Die Herausgabe von Informationsmaterial soll dazu beitragen, bestehende Vorurteile gegenüber behinderten Menschen weiter abzubauen und deren Integration voranzutreiben.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Landesgleichstellungsgesetz
- Gemeindeordnung des Landes Brandenburg
- Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Landesverwaltung- BbgVBD)
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz- BbgBGG)
- Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Landesverwaltung- BbgVBD)
- Hauptsatzung der Stadt Oranienburg - Lesefassung PDF, 141 kB