Pflegegeld, behinderte Personen
Hilfe zur Pflege
- Die Hilfe zur Pflege umfasst eine Vielzahl von Leistungen:
- Pflegegeld
- Bezahlung des Pflegedienstes
- Beihilfen und Hilfsmittel im ambulanten und häuslichen Bereich
- Kosten der Heimunterbringung
- Kurzzeitpflege im teilstationären und stationären Bereich
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zuständige Stelle:
Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-0
Fax: 03301 601-111
E-Mail: Info@oberhavel.de
Landespflegegeld
Schwerbehinderte, blinde und gehörlose Menschen, die außerhalb von Einrichtungen in Brandenburg wohnen, haben einen Anspruch auf Landespflegegeld.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zuständige Stelle:
Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-0
Fax: 03301 601-111
E-Mail: Info@oberhavel.de