Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (NESUR-KMU)
Basierend auf dem Erfolg in der Vergangenheit wurde die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs neu aufgelegt – mit so großem Erfolg, dass die Fördergelder in Höhe von 1 Million Euro bereits im Jahr 2018 komplett vergeben sind.
In den Jahren 2008 bis 2013 war die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Innenstadt ein zentrales Projekt der Stadtentwicklung Oranienburgs. Aufgrund des Erfolgs dieses Förderprogramms hat sich die Stadt zusammen mit anderen Gemeinden aus der Region intensiv darum bemüht, eine Fortsetzung der KMU-Förderung zu erreichen. Mit der erfolgreichen Teilnahme am Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) gemeinsam mit Liebenwalde, Kremmen und dem Löwenberger Land ist dies gelungen.
Seit 2016 wurden auch hierbei wieder Mittel der Europäischen Union aus dem EFRE zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland in Brandenburg vergeben. Diese Mittel konnten kleine und mittlere Oranienburger Unternehmen für Investitionen innerhalb der Gebietskulisse beantragen. Der Förderzeitraum der EU-Förderrichtlinie läuft noch bis Ende 2020 – der Oranienburger Anteil ist jedoch seit Mitte 2018 ausgeschöpft.
Gefördert werden mit bis zu 50-prozentigem Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben u.a. die Sicherung und Erweiterung bestehender Unternehmen, Unternehmensnachfolgen sowie die Gründung bzw. Ansiedlung neuer Unternehmen. Auch Investitionen in die Barrierefreiheit oder für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehören dazu. Die Projekte müssen dabei die unternehmerische Leistungsfähigkeit der KMU nachhaltig herstellen oder dauerhaft verbessern. Die Gesamtsumme des Zuschusses darf 200.000 Euro nicht übersteigen. Mindestens muss er 3.000 Euro betragen. Die Anträge können durch die Unternehmen direkt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden. Vor der Antragstellung ist eine Beratung bei der Stadtverwaltung Oranienburg Pflicht.
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich freiberuflich Tätige,
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- des Einzelhandels,
- der Gastronomie,
- Handwerksbetriebe,
- Fuhrunternehmen,
- Unternehmen der Kreativwirtschaft
- sonstige Dienstleister
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Wer oder was wird nicht gefördert
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- Unternehmen des Landwirtschaftssektors, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung, sowie des Fischerei- und Aquakultursektors
- Unternehmen der Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
- Unternehmen der Urproduktion
- Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung
- die Beschaffung von Kraftfahrzeugen für Unternehmen des gesamten Verkehrssektors
- Unternehmen des Großhandels, großflächigen Einzelhandels und überregional tätige Einzelhandels- und Fachfilialketten
- Franchiseunternehmen
- Unternehmen der Stahlindustrie, des Schiffbaus und der Kunstfaserindustrie
- Immobilienmaklerinnen oder Immobilienmakler
- Unternehmen für Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Kreditinstitute
- Unternehmen der Lagerhaltung
- Unternehmen, die die Vermietung und Verpachtung von immobilen und mobilen Wirtschaftsgütern betreiben
- Pflegeeinrichtungen
- Vergnügungsstätten (z.B. Spielhallen)
- Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Unternehmensberaterinnen oder Unternehmensberater, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte
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Welche Kosten werden gefördert
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- Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Umstellung, Rationalisierung bzw. Modernisierung einer Betriebsstätte
- Verlagerung von Betrieben oder Ansiedlung von neuen Unternehmen
- sonstige Investitionsvorhaben von KMU, bei denen ein besonderes stadtentwicklungspolitisches Interesse vorliegt
- Ansiedlung und Verlagerung von Betrieben in Gründer-, Handwerker-, Kreativ-, Innovations-, Gewerbe- und Gesundheitszentren
- Investitionen mit Bezug zu lokalen oder umweltverträglichen Produkten oder Dienstleistungen
- Unterstützung bei der Inhabernachfolge oder Sicherung eines KMU
- Investitionen im Zusammenhang mit einer Existenzgründung
- Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit
- Investitionen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Höhe der Förderung
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- 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss
- Mindestförderung: 3.000 Euro (entspricht einer Gesamtinvestition von mindestens 6.000 Euro)
- Gesamtsumme des gewährten Zuschusses: max. 200.000 Euro bzw. max. 100.000 Euro bei Unternehmen, die im Straßentransportsektor tätig sind
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Antragsverfahren
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- Anträge werden durch die Unternehmen direkt bei der ILB eingereicht
- Beratung bei der Stadtverwaltung Oranienburg vor Antragstellung verpflichtend
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Auswahl erfolgreicher Projekte
Hier erfahren Sie mehr zu Projekten, die in der aktuellen Förderperiode (2014 - 2020) erfolgreich umgesetzt wurden.
Achtung: Aktuell sind die Mittel für diese Förderperiode (1 Million Euro)ausgeschöpft!
DieAkustikerin
Ansiedlung in der Innenstadt dank KMU-Förderung
Seit Sommer 2016 stehen Oranienburg Mittel der Europäischen Union zur Verfügung, um die Leistungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu fördern. Das Interesse ist auch bei der Neuauflage des Förderprogramms groß. Zu den ersten Antragstellern gehören die Akustikmeisterinnen Diana Elsner und Scarlett Seidel sowie Dr. Marcus Schaper. Sie können sich über die Bewilligung des Zuschusses für eine neue Filiale ihres Betriebs »DieAkustikerin« im Zentrum Oranienburgs freuen. Den jungen Unternehmerinnen liegen die Versorgung von Kindern sowie die Lärmberatung ganz besonders am Herzen. Mit dem Umbau eines seit Langem leerstehenden Gebäudes tragen sie gleichzeitig zur Aufwertung des Areals um den Fischerplatz bei. Dies ist nur ein gutes Beispiel, wie unternehmerische Ideen mit öffentlicher Unterstützung einen positiven Beitrag zur Stadtentwicklung leisten.
Grünlers Backstuben GmbH
Spatenstich für neue Backstube
Die Nachfrage nach traditionell hergestellten Backwaren und Torten steigt weiterhin, das Handwerk bleibt gefragt. Dies erfährt Katja Grünler-Erchinger, geschäftsführende Gesellschafterin der Grünlers Backstuben GmbH, derzeit aus erster Hand: Die Kapazitäten der aktuellen Produktionsstätte in Borgsdorf genügen nicht mehr, um den Bedarf der insgesamt drei Filialen in Oranienburg und Borgsdorf zu decken. Daraus ist die Idee geboren, eine Produktionsstätte mit nahezu vierfacher Kapazität in direkter Nachbarschaft der Hauptfiliale in Oranienburg anzusiedeln. Neben der Optimierung der Arbeitsabläufe bietet „Grünlers Manufaktur“ ab dem Frühjahr 2018 den Kundinnen und Kunden auch die Möglichkeit, den Bäckern bei der Arbeit über die Schulter zu schauen oder an speziellen Veranstaltungen teilzunehmen – ein überzeugendes Gesamtkonzept mit Blick auf die Qualität. Bevor der erste Spatenstich am 17. Juli 2017 erfolgte, konnte sich die engagierte Geschäftsfrau über die Bewilligung des höchstmöglichen Zuschusses aus dem Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) freuen. Bürgermeister Hans-Joachim Laesicke und Landrat Ludger Weskamp gratulierten der engagierten Geschäftsfrau und wünschten weiterhin viel Erfolg am Standort in Oranienburg Süd.