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Spenden
Spenden sind freiwillige Zuwendungen und können in Geld- oder Sachleistungen erfolgen.
Die Stadt Oranienburg darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke, i.S. § 52 Abs.2 AO, einwerben und annehmen.
Die Stadt Oranienburg ist berechtigt, Spendenbescheinigungen nach amtlichem Vordruck auszustellen.