Grundstückseigentümer werden um Beräumung des öffentlichen Straßenlands gebeten
Pflanzkübel, Poller & Co.: Vor vielen Grundstücken stehen Dinge, die dort nicht stehen dürfen, weil es sich um öffentliches Straßenland handelt. Die Stadtverwaltung wird ab sofort verstärkt dagegen vorgehen.
Baumaterial, Sand, Anpflanzungen, Zäune, Steine und sogar Poller: Überall im Stadtgebiet gibt es Straßen, in denen Anwohnerinnen und Anwohner vor ihrem Grundstück unerlaubt Dinge auf öffentlichem Straßenland gebaut, aufgestellt, abgelegt oder angepflanzt haben. Weil es inzwischen ein großes Ausmaß angenommen hat, wird die Stadt Oranienburg künftig verstärkt dagegen vorgehen müssen.
Die Flächen, um die es geht, sind Eigentum der Stadt Oranienburg und dürfen grundsätzlich nicht bebaut werden – es sei denn, es liegt eine Genehmigung vor. „Unsere Straßenbegeher stoßen regelmäßig auf Dinge, die nicht auf öffentliches Straßenland gehören“, sagt René Pieper, Leiter des Sachgebiets Straßenunterhaltung. „Es werden teilweise sogar Poller einbetoniert oder Drainagerohre durch städtische Entwässerungsmulden verlegt.“ Inzwischen ist es so viel geworden, dass es kaum noch überschaubar ist. Anpflanzungen dienen oft der Begrünung und Verschönerung, hinter Steinen und Pollern stecken meistens nachbarschaftliche Konflikte und die Absicht, zu verhindern, dass jemand vor dem eigenen Grundstück parkt. Das bringt Probleme mit sich: Große Anpflanzungen versperren mitunter die Sicht, Steine werden zur Unfallgefahr und grundsätzlich ist die Arbeit der Stadtverwaltung erschwert, wenn öffentliche Grünstreifen zu pflegen und zu mähen sind.
Ab der kommenden Woche wird das Tiefbauamt verstärkt Kontrollen vornehmen. Wer öffentliches Straßenland unerlaubt in Anspruch genommen hat, erhält ein Schreiben vom Tiefbauamt. Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner haben dann 14 Tage Zeit für eine Stellungnahme oder einen entsprechenden Rückbau. „Wir wollen und müssen hier aktiv werden“, so René Pieper. „Zumal wir in den vielen Gesprächen, die wir schon geführt haben, immer wieder feststellen müssen, dass manche in dem vollen Bewusstsein handeln, dass sie gegen geltende Regeln verstoßen.“ Denn wer öffentlichen Verkehrsraum ohne die erforderliche Genehmigung derart nutzt, handelt ordnungswidrig. Die begangene Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 2 500 Euro geahndet werden. Sofern der Rückbau nicht selbst erfolgt, wird die Beseitigung durch das Tiefbauamt, auf Kosten des Verursachers, veranlasst.