Seiteninhalt

Offenlegung: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuell laufenden Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit den zugehörigen Dokumenten.


Allgemeine Hinweise zum Verfahren

Das Bauge­setz­buch sieht zwei Stufen für die Betei­li­gung der Öf­fent­lich­keit im Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren vor:
 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Öffentlichkeit muss möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen einer Planung informiert werden.

Dabei besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift zu geben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.

Die frühzeitige Beteiligung kann bspw. in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung und/oder in Form einer Offenlegung der vorhandenen Planunterlagen erfolgen. Die Art der Durchführung sowie Angaben zu Ort und Fristen der frühzeitigen Beteiligung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gemacht. Auf der Internetseite der Stadt wird auf dieser Seite (Menüpunkt »Aktuelles > Öffentliche Auslegung«) ebenfalls auf diese Termine hingewiesen.

Formale Beteiligung der Öffentlichkeit

Formale Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf eines Bauleitplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können dabei unberücksichtigt bleiben.

Ort und Zeitraum der Öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gegeben. Auf der Internetseite der Stadt wird ebenfalls auf die Termine hingewiesen und die Unterlagen digital zur Einsicht bereitgestellt.

Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadt im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB geprüft. Die Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen bekannten privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.

Das Ergebnis der Abwägung wird der Stadtverordnetenversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.


Aktuelle öffentliche Auslegungen

Folgende Bauleitpläne liegen bei der Stadt Oranienburg gemäß § 3 (1) oder § 3 (2) BauGB zu den jeweils angegebenen Zeiten zur Einsicht bereit:

 

Erneute Beteiligung zum Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 166 »Grabowseestraße Erweiterung Elisabethstift« (15.06.-06.07.2026)

Erneute Beteiligung zum Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 166 „Grabowseestraße Erweiterung Elisabethstift“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 166 „Grabowseestraße Erweiterung Elisabethstift“ inklusive Begründung gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 16.12.2025 bis 21.01.2026 statt. Nach Auswertung der Stellungnahmen wurde unter Berücksichtigung der von der Vorhabenträgerin beabsichtigen Bebauung abweichend vom ausgelegten Entwurf auf die Festsetzung der offenen Bauweise verzichtet. So lässt der geänderte Entwurf des Bebauungsplans eine Gebäudelänge zu, die 50 m überschreitet. Dies ermöglicht es, einen Verbindungsgang zwischen dem bestehenden Seniorenzentrum und dem geplanten ergänzenden Neubau herzustellen. Dies erfordert gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung, die auf diese Änderung beschränkt ist.

 

Geltungsbereich

Der ca. 0,88 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 1656, 1817 und 1984 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Friedrichsthal. Lage und Abgrenzung des Plangebiets sind in den folgenden Grafiken gekennzeichnet.

B-Plan 166 - Lage im Stadtplan
B-Plan 166 - Lage im Stadtplan


B-Plan 166 - Grenzen
B-Plan 166 - Grenzen

 

Ziel und Zweck der Planung

Planungsziel ist die Erweiterung des bestehenden Seniorenheims (Elisabethstift) um einen Neubau mit 25 Plätzen und die Errichtung einer Kindertagesstätte mit 75 Betreuungsplätzen. Es wird ein Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO für eine Kindertagesstätte und ein Seniorenheim festgesetzt, in dem bis zu zwei Vollgeschosse, eine Grundflächenzahl von bis zu 0,4 und eine Geschossflächenzahl von bis zu 0,8 zulässig sind.


Umweltbelange

Das Planverfahren wird gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Umweltrelevante Informationen sind der Begründung zum Bebauungsplanentwurf bzw. den beiliegenden Gutachten zu entnehmen.

 

Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer und Öffnungszeiten)

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 166 „Grabowseestraße Erweiterung Elisabethstift“ mit Begründung und Fachgutachten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet-Portal der Stadt zugänglich gemacht und können dort unter www.oranienburg.de/offenlegungen vom

Montag, 15. Juni 2026 bis einschließlich Montag, 06. Juli 2026

eingesehen werden. Während dieses Zeitraums können in Bezug auf die eingangs beschriebene Änderung hinsichtlich der Bauweise von jedermann Hinweise und Anregungen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an stadtplanung@oranienburg.de übermittelt werden. Die Unterlagen werden auch auf dem zentralen Internetportal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de – Rubrik Bauleitplanung – Suchbegriff: Oranienburg – zugänglich gemacht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg, Haus 2, 1. OG

         Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

aus.

Es können auch Stellungnahmen als Papierbrief an die oben genannte Adresse gesandt oder zu den Sprechzeiten

dienstags        9:00 – 12:00 und 13:30 –  17:00 Uhr sowie

donnerstags   9:00 – 12:00 und 13:30 – 16:00 Uhr

zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die eingereichten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unbeachtet bleiben.

 

Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.


Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.“

 
Oranienburg, 12.05.2026

 

Jennifer Collin-Feeder                               Siegel
Bürgermeisterin

 


 

Anlagen zum Download 


Veröffentlichung:

 

Erneute Beteiligung zum Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 130 »Wohnbebauung Robert-Koch-Straße/Saarlandstraße« gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (15.06.-06.07.2026)

Erneute Beteiligung zum Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 130 „Wohnbebauung Robert-Koch-Straße/Saarlandstraße“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 09.03.2026 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 130 „Wohnbebauung Robert-Koch-Straße/Saarlandstraße“ inklusive Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt. Das rund 2,4 ha große Plangebiet besteht aus zwei Geltungsbereichen, welche nördlich und südlich der ehemaligen Bahntrasse Kremmen-Oranienburg liegen. Das nördliche Plangebiet ist begrenzt im Norden durch die Saarlandstraße, im Westen und Süden durch die ehemalige Bahnstrecke Kremmen-Oranienburg, im Osten durch die Robert-Koch-Straße. Das südliche Plangebiet wird im Norden durch die ehemalige Trasse der Bahnstrecke Kremmen-Oranienburg begrenzt, im Süden durch die rückwärtige Einzelhausbebauung der Moselstraße und im Westen durch die Mainstraße. 

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 130
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 130

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 130

  

Ziel und Zweck der Planung

Planungsziel ist die Entwicklung eines ehemals überwiegend gewerblich genutzten Areals zu einem Wohngebiet.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Oranienburg ist das Plangebiet als gemischte Baufläche (Typ 2, GFZ bis 1,2) dargestellt. Daher soll der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Wege der Berichtigung an die angestrebten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst werden.


Erneute Beteiligung nach Überarbeitung des Entwurfs

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beratung in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung ergaben sich eine Reihe von sachdienlichen Hinweisen, die in der Abwägung und bei der Überarbeitung von Planentwurf und Begründung berücksichtigt wurden. Wesentliche Änderungen ergaben sich dabei insbesondere nach einer eingehenderen Untersuchung der Schallimmissionen aufgrund des benachbarten Gewerbestandorts an der Robert-Koch-Straße. In diesem Bereich ergab sich die Notwendigkeit, eine lärmrobuste Bebauung zu ermöglichen und zu diesem Zweck das Maß der baulichen Nutzung angemessen zu erhöhen. Der Vorhabenträger entschied sich, hier zwei Gebäude mit Geschosswohnungen zu realisieren. Dementsprechend wurde eine Fläche für eine Sammelstellplatzanlage festgesetzt, die von der Saarlandstraße aus erschlossen wird. Im Bereich hinter dem Mehrfamilienhaus wurde zudem eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Kinderspielplatz festgesetzt. Es wurden weitere Änderungen vorgenommen, um die Erschließung zu optimieren, Ausweichverkehr zu vermeiden und erhaltenswerte Bäume zu schützen.

 

Umweltbelange

Das Planverfahren wird gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Umweltrelevante Informationen sind der Begründung zum Bebauungsplanentwurf bzw. den beiliegenden Gutachten zu entnehmen.

 

Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer und Öffnungszeiten)

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 130 „Wohnbebauung Robert-Koch-Straße/Saarlandstraße“ mit Begründung und Fachgutachten sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet-Portal der Stadt zugänglich gemacht und können dort unter www.oranienburg.de/offenlegungen vom

Montag, 15. Juni 2026 bis einschließlich Montag, 06. Juli 2026

eingesehen werden. Während dieses Zeitraums können von jedermann Hinweise und Anregungen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an stadtplanung@oranienburg.de übermittelt werden. Die Unterlagen werden auch auf dem zentralen Internetportal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de – Rubrik Bauleitplanung – Suchbegriff: Oranienburg – zugänglich gemacht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg, Haus 2, 1. OG

         Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

aus.

Es können auch Stellungnahmen als Papierbrief an die oben genannte Adresse gesandt oder zu den Sprechzeiten

dienstags        9:00 – 12:00 und 13:30 – 17:00 Uhr sowie

donnerstags   9:00 – 12:00 und 13:30 – 16:00 Uhr

zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die eingereichten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unbeachtet bleiben.

 

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.


 
Oranienburg, 12.05.2026

 

Jennifer Collin-Feeder                               Siegel
Bürgermeisterin

 


 

Anlagen zum Download 

Veröffentlichung:

  

Bebauungsplan Nr. 180 »Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof« (08.06.-22.06.2026)

Bebauungsplan Nr. 180 „Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof“: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) BauGB


Geltungsbereich Bebauungsplan 180 »Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof«
Geltungsbereich Bebauungsplan 180 »Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof«

Geltungsbereich des Bebauungsplans 180 „Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof“

  

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 180 „Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im Gemeindegebiet der Stadt Oranienburg, an der Kremmener Straße sowie der Friedensstraße.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 325/1 (teilweise), 325/3, 370 (teilw.), 373 (teilw.) und 567/326 der Flur 5 sowie die Flurstücke 3963, 3964 und 4013 (teilw.) der Flur 4, Gemarkung Oranienburg.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt:

  • im Nordwesten an die mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücke Kremmener Straße 53 und 54,
  • im Nordosten an die Kremmener Straße,
  • im Osten und Süden an den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 117 „Wohnpark Kremmener Straße“ und
  • im Westen an die Friedensstraße.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist im anliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Aktueller Anlass der Erweiterung des jüdischen Friedhofs ist die hohe Auslastung des bestehenden jüdischen Friedhofs (Flurstück 567/326 Flur 5). Die anliegende 254 m² große Erweiterungsfläche (Flurstück 3963 Flur 4) ist Teil des Geltungsbereichs des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117 „Wohnpark Kremmener Straße“ und ist in diesem als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festgesetzt. Diese Festsetzung ist bauplanungsrechtlich nicht mit der geplanten Nutzung als Friedhof vereinbar. Um die Nutzung als Friedhof planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans geboten.

Gleichzeitig soll für die im Bau befindliche Kindertagesstätte (Flurstück 3964 Flur 4) durch Erweiterung nach Süden eine ca. 500 m² große Fläche planungsrechtlich gesichert werden, damit eine bedarfsgerechte Freifläche realisiert werden kann. Die Fläche wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 117 als private Grünfläche festgesetzt.

 

Umweltprüfung

Das Planverfahren wird gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 (3) BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von der Angabe nach § 3 (1) BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Umweltrelevante Informationen sind der Begründung zum Bebauungsplanentwurf zu entnehmen.

  

Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer und Öffnungszeiten)

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 180 „Kindertagesstätte Friedensstraße und Erweiterung jüdischer Friedhof“ mit Begründung gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom

08.06.2026 bis einschließlich 22.06.2026

im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, Haus 2, 1. Obergeschoss, Foyer zu folgenden Zeiten aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag   8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag   8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr

Freitag   8.00 bis 13.00 Uhr.

 

Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten

Während der Offenlegung können von jedermann Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich, während der Sprechzeit auch zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Schriftliche Stellungnahmen sind an die Postanschrift oder an die E-Mail-Adresse kaltenbach@oranienburg.de zu richten.

Ergänzend werden die Planunterlagen, die Gegenstand der Offenlegung sind, im Internet-Portal der Stadt www.oranienburg.de zugänglich gemacht und können dort unter der www.oranienburg.de/offenlegungen im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.

Darüber hinaus können die Unterlagen auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.


Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.“

 
Oranienburg, 08.06.2026



Jennifer Collin-Feeder                               Siegel
Bürgermeisterin



 

Anlagen zum Download 


Veröffentlichung: