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Offenlegung: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuell laufenden Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit den zugehörigen Dokumenten.


Allgemeine Hinweise zum Verfahren

Das Bauge­setz­buch sieht zwei Stufen für die Betei­li­gung der Öf­fent­lich­keit im Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren vor:
 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Öffentlichkeit muss möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen einer Planung informiert werden.

Dabei besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift zu geben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.

Die frühzeitige Beteiligung kann bspw. in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung und/oder in Form einer Offenlegung der vorhandenen Planunterlagen erfolgen. Die Art der Durchführung sowie Angaben zu Ort und Fristen der frühzeitigen Beteiligung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gemacht. Auf der Internetseite der Stadt wird auf dieser Seite (Menüpunkt »Aktuelles > Öffentliche Auslegung«) ebenfalls auf diese Termine hingewiesen.

Formale Beteiligung der Öffentlichkeit

Formale Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf eines Bauleitplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können dabei unberücksichtigt bleiben.

Ort und Zeitraum der Öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gegeben. Auf der Internetseite der Stadt wird ebenfalls auf die Termine hingewiesen und die Unterlagen digital zur Einsicht bereitgestellt.

Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadt im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB geprüft. Die Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen bekannten privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.

Das Ergebnis der Abwägung wird der Stadtverordnetenversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.


Aktuelle öffentliche Auslegungen

Folgende Bauleitpläne liegen bei der Stadt Oranienburg gemäß § 3 (1) oder § 3 (2) BauGB zu den jeweils angegebenen Zeiten zur Einsicht bereit:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 141 »Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere Gärtnerweg«, Ortsteil Wensickendorf (16.10.-17.11.2025)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 141 „Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere Gärtnerweg“, Ortsteil Wensickendorf  –  hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 4a i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Ziel und Zweck der Planung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.04.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 141 „Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 
Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung als sonstiges Sondergebiet (Aufteilung in SO 1 – SO 4) mit der Zweckbestimmung „Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere Gärtnerweg“ zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Plangebiet sowie zur dauerhaften und planungsrechtlichen Sicherung sowohl bereits im Bestand vorhandener Gebäude als auch neuer baulicher Anlagen und Einrichtungen zur Nutzung des Areals gemäß Vereinszweck des Vorhabenträgers „Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere e.V., um verletzte oder nicht artgerecht gehaltene oder ausgesetzte Tiere aufnehmen und halten zu können.
Der Planentwurf wird hiermit zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB bekanntgemacht.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1499/142, 1500/142, 1501/142, 1502/142, 1503/142, 1525/142 (tlw.), 1526/142 (tlw.). 1527/142, 1530/140 (tlw.) 1604, 1606 sowie 1608, Flur 3, Gemarkung Wensickendorf (siehe Abbildung) und fasst eine Größe von 0,7 ha.

 

Umweltprüfung

Für den Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes. 

 

Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer, Öffnungszeiten, Internet)

Der Inhalt der Bekanntmachung und die u.g. Unterlagen werden in das Internet eingestellt.
Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Oranienburg www.oranienburg.de unter der Rubrik  Rathaus und Service – Aktuelles – Öffentliche Auslegung – Bauleitplanverfahren > Aktuelle öffentliche Auslegungen zugänglich gemacht und können eingesehen werden.

Die Unterlagen werden auch auf dem zentralen Internetportal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de – Rubrik Bauleitplanung – Suchbegriff: Oranienburg – zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit seiner Begründung inkl. Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt Oranienburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 4a i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom

16.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025

zu jedermanns Einsicht in der

Stadtverwaltung der Stadt Oranienburg,
Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg
Gebäude II, 1. Obergeschoss, Foyer
Stadtplanungsamt

zu folgenden Zeiten:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr

öffentlich aus.


Gelegenheit zur Stellungnahme und Hinweise


Während der Dauer der Offenlegung können Stellungnahmen zum geänderten Planentwurf abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an:

stadtplanung@oranienburg.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege angegeben werden, z.B. auf dem Postweg (Postanschrift: Stadt Oranienburg, Stadtplanungsamt, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg) oder während der o.g. Zeit in der Stadtverwaltung im Stadtplanungsamt zur Niederschrift. 

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen.

 

Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Informationen

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
    • Bewertung der Vogelvorkommen durch Habitatpotenzialabschätzung: 
      Basisszenario (derzeitige Situation): Aufzählung der potenziell vorhandenen Brutvogelarten der Garten- und Siedlungslandschaften; 
      Wirkungsprognose (nach Umsetzung des Vorhabens): Beschreibung der Habitateignung für Bodenbrüter, Frei- und Nischenbrüter und Rastvogelarten und Aufzeigen der Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes zu den Artengruppen: Vögel, Amphibien- und Reptilien
       
    • Beschreibung der vorkommenden Biotope – Biotoperfassung:
      Basisszenario: Aufzählung und Bewertung der Biotope im Untersuchungsgebiet bis 100 m um den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie 20m um die Zuwegung (Gärtnerweg);
      Wirkungsprognose: Beschreibung und Bewertung der baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
       keine Auswirkungen zum Belang Tiere – hier Vögel –, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Festlegung von Baugrenzen und integrierten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zu erwarten
    • Hinweise zum Tierschutzgesetz – Trennung der Bereiche Wildtierauffangstation und Gnadenhof notwendig
    • Hinweise zum Aneignungsrecht bei Wildtieren, die dem § 2 Bundesjagdgesetz unterliegen
    • Hinweise zur artgerechten Haltung von Haustieren und Wildtieren
    • Hinweise zum Artenschutz in Bezug auf Abriss von Bestandsgebäuden
Amphibien- und Reptilienvorkommen:
  • Bewertung der Amphibien- und Reptilienvorkommen durch Habitatpotenzialabschätzung;
    Basisszenario: Aufzählung der vorhandenen Reptilien (Zauneidechsen, Blindschleichen und Ringelnattern) und Amphibien;
    Wirkungsprognose: Beschreibung der Habitateignung für Reptilien
     Vermeidung von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten durch Festlegung von Baugrenzen und planintegrierten Maßnahmen
Artenschutzrechtliche Beurteilung:
  • artenschutzrechtliche Beurteilung Vögel zu den Verbotstatbeständen (Tötung, Störung, Zerstörung)
  • artenschutzrechtliche Beurteilung Amphibien und Reptilien zu den Verbotstatbeständen (Tötung, Störung, Zerstörung)
  • artenschutzrechtliche Beurteilung weiterer planungsrelevanter Artengruppen – Schmetterlinge, Käfer, Libellen und Weichtiere zu den Verbotstatbeständen (Tötung, Störung, Zerstörung)
  • Aufzählung der Artenfunde im Plangebiet: Abendsegler, Ringelnatter, Blindschleiche, Zauneidechse
    ▶ Vermeidung von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten durch Festlegung von Baugrenzen und planintegrierten Maßnahmen
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht:
  • Beschreibung der betroffenen Schutzgebiete – Landschaftsschutzgebiet „Westbarnim“ und Naturpark „Barnim“:
    Basisszenario: Beschreibung der FFH-Managementplanungen sowie der Naturschutzgebietsverordnungen des Landes Brandenburg – Netz „Natura2000“, Naturschutzgebiete, Landschaftschutzgebiete und Naturparke;
    Wirkungsprognose: Beschreibung und Bewertung der vier Schutzgebiete und Darstellung des Ausbleibens erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen bei der Umsetzung des Vorhabens 
     keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf Schutzgebiete nach Naturschutzrecht zu erwarten
  • Hinweise zur Lage des Plangebietes im Großschutzgebiet „Naturpark Barnim“ (NP) sowie des Landschaftsschutzgebietes „Westbarnim“ (LSG) sowie zur Befreiung gem. § 7 der Landschaftsschutzgebiet-Verordnung (LSG-VO)  Nichtbestehen des Befreiungstatbestandes
  • Antrag auf Genehmigung gem. § 4 Abs. 2 der Landschaftsschutzgebietsverordnung über das LSG „Westbarnim“ (12/2023) mit Beschreibung der Schutzzwecke und Genehmigungsvorbehalte
     Feststellung, dass der Bau und Betrieb des Vorhabens den besonderen Schutzzwecken gem. § 3 LSG Verordnung nicht zuwiderlaufen wird
Fläche:
  • Standortalternativenprüfung
  • Basisszenario: Beschreibung der Flächenaufteilung der Stadt Oranienburg im Vergleich zur Größe des Plangebietes;
  • Wirkungsprognose: Beschreibung und Bewertung der Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben und Darstellung der ausbleibenden zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch die bereits bestehende Nutzung
     keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zum Umweltbelang Fläche zu erwarten
Boden:
  • Beschreibung der geologischen Verhältnisse sowie der näheren Charakteristika der einzelnen Bodengesellschaften:
    Basisszenario: Angaben zu den Boden- und Ackerzahlen, Beschreibung und Bewertung der Bodenzusammensetzung;
    Wirkungsprognose: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung – Bodeneingriff und Kompensationsbedarf
    keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zum Umweltbelang Boden zu erwarten

  • Hinweis zur Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Böden
Wasser:
  • Beschreibung und Bewertung des Oberflächenwassers und des Grundwassers:
    Basisszenario: Schutzgut Wasser nur als Grundwasser vorhanden;
    Wirkungsprognose: Beschreibung und Bewertung der Verteilung des anfallenden Niederschlagswassers, Bezug zu nächstgelegenen Wasserschutzgebieten
    keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zum Umweltbelang Wasser zu erwarten
  • Hinweis zur Beeinträchtigung zur Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes
Klima und Luft:
  • Basisszenario: Beschreibung und Bewertung der Klimasituation und der Luftqualität; Lage im Frischluftentstehungsgebiet
    Wirkungsprognose: Darstellung des Ausbleibens erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen bei der Umsetzung des Vorhabens
    keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zum Umweltbelang Luft und Klima zu erwarten
  • Hinweise zu möglichen Geruchsemissionen und Geräuschen durch die gehaltenen Tiere
Landschaft:
  • Beschreibung der Bedeutung des Schutzgutes für den Menschen:
    Basisszenario: Beschreibung und Bewertung der Lage in der ästhetischen Raumeinheit „Westbarnim“, insbesondere zur Erholungseignung und Erlebniswirksamkeit;
    Wirkungsprognose: Beschreibung und Bewertung der anlagebedingten Wirkungen, insbesondere zu den vorhandenen Gebäudehöhen und der geplanten vollständigen Eingrünung des Grundstückes
     keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zum Umweltbelang Landschaftsbild und Erholungseignung zu erwarten
  • Hinweise zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Menschen, menschliche Gesundheit sowie Bevölkerung insgesamt:
  • Beschreibung der Bedeutung des Schutzgutes Mensch, insbesondere zur Gesundheit und Wohlbefinden:
    Basisszenario: Beschreibung und Bewertung der Lage des Plangebietes;
    Wirkungsprognose: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Bestandsbebauungen und baubedingter zeitweiliger Auswirkungen sowie der geplanten vollständigen Eingrünung des Grundstückes
    keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zum Umweltbelang Menschen, menschliche Gesundheit sowie der Bevölkerung zu erwarten
Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
  • Beschreibung und Bewertung der Kulturgüter (Bau- und Bodendenkmäler) sowie der sonstigen Sachgüter (Infrastrukturanlagen):
    Basisszenario: Darstellung des Ausbleibens bekannter Bodendenkmäler und Baudenkmale, Beschreibung und Bewertung der untergeordneten Verkehrsinfrastruktur
    Wirkungsprognose: Hinweis auf Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Kulturgütern, Anleitung zum Verhalten beim Auffinden von Kulturfunden, Beschreibung und Bewertung von Auswirkungen auf das vorhandene Wegenetz im Zuge des Bauablaufes
    keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Hinweise zum Denkmalschutz im Fall des Auffindens bisher unentdeckter Bodendenkmale bei Bauarbeiten
Wechselwirkungen zwischen den bereits angeführten Umweltbelangen:
  • Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange und Folgewirkungen:
    Wechselwirkung Fläche – Boden – Wasser; Wechselwirkung Fläche – Boden – Kulturgüter und sonstige Sachgüter; Wechselwirkung Fläche – Boden – Pflanzen – Tiere – biologische Vielfalt; 
    Wechselwirkung Landschaft – Mensch mit Festsetzungen von Maßnahmen zur Vermeidung/ Verminderung und Kompensation
Sonstige Umweltbelange:
  • Aufzählung der Wirkprognosen für die sonstigen Umweltbelange, insbesondere zur Vermeidung von Emissionen, Abfällen und Abwässern sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien, Darstellung im Landschaftsplan, Erhaltungsgebiete für Luftqualität und Auswirkungen für schwere Unfälle und Katastrophen
    keine nachteiligen Auswirkungen auf sonstige Umweltbelange zu erwarten
Aufzeigen der Maßnahmen nach den Vorschriften der Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB:
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen: Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche, Boden und Wasser; Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Maßnahmen zur Kompensation der zu erwartenden unvermeidbaren Eingriffe: verschiedene flächige Gehölzpflanzungen (Maßnahmen M 1.1, M 1.2, M 1.3, M 2)
  • für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan und für vertragliche Regelungen mit dem Vorhabenträger
    vollständiger Ausgleich des Kompensationsbedarfes 

 

Verfügbare Planunterlagen

Folgende Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 141 „Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere Gärtnerweg“ sind verfügbar und können am oben angegebenen Ort im Internet und in der Stadtverwaltung Oranienburg eingesehen werden:

  1. Bekanntmachungstext
  2. Abwägungsvorschlag (Stand 04/2020, Stand 09/2021, Stand 03/2024, Stand 05/2024, Stand 06/2025, Stand 11/2024, Stand 07/2025)
  3. Ergänzung zum Abwägungsvorschlag 
    (Rechtsanwältin Nicole Kohlstedt, Stand 11/2024)
  4. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Planzeichnung 
    (Stephan Jocher Architekten-Stadtplaner-Generalplaner, Stand 07/2025)
  5. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
    (Baurechtservice Alexander von Frantzius, Stand 07/2020 (einschließl. Umweltbericht), 09/2021 (einschließlich Umweltbericht), Stand 02/2023 (einschließl. Umweltbericht); Stephan Jocher Architekten-Stadtplaner-Generalplaner, Stand 12/2023, Stand 05/2024, Stand 11/2024, Stand 07/2025)
  6. Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
    (Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stand 12/2023, Stand 05/2024, Stand 07/2025)
  7. Vorhabenplan 
    (Baurechtservice Alexander von Frantzius, Stand 04/2021, Stand 02/2022, Stand 02/2023)
  8. Fachverständigenbeurteilung Artenschutz 
    (Roland Heigel, Stand 01/2020) inkl. fünf Anlagen
  9. Artenschutzprüfung 
    (Baurechtservice Alexander von Frantzius, Stand 05/2021)
  10. Vier Protokolle zur Artenschutzprüfung 
    (Roland Heigel, Stand 08/2019)
  11. Zusammenfassung der Artenschutzprüfergebnisse ASP I 
    (Baurechtservice Alexander von Frantzius, Stand 02/2023)
  12. Antrag auf Genehmigung im Landschaftsschutzgebiet 
    (Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stand 12/2023)
  13. Anlage öffentliche Stellen (Stand 2022)
  14. Anlage Schreiben Land Berlin (Stand 11/2023)
  15. Umweltbezogene Stellungnahmen zu allen Entwürfen
  16. Information gem. Art. 13 DSGVO 

 

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie die Stellungnahme ohne Absenderangaben einreichen, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches im Rahmen der Offenlage mit ausliegt.

 

Oranienburg, 08.10.2025

 

Alexander Laesicke                                                                         

Bürgermeister

 


Lage des Geltungsbereiches des vBP Nr. 141 »Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere Gärtnerweg« - (rot markiert = Geltungsbereich)
Lage des Geltungsbereiches des vBP Nr. 141 »Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere Gärtnerweg« - (rot markiert = Geltungsbereich)

Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches des vBP Nr. 141 „Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere Gärtnerweg“ – (rot markiert = Geltungsbereich)


 

Anlagen zum Download 

 

A  Unterlagen aus dem Jahr 2020-2021


B  Unterlagen aus dem Jahr 2023


C  Unterlagen zur erneuten Beteiligung 2023-2024


D  Unterlagen zur beschränkten Beteiligung 2024


E  Unterlagen Stand 2024


F  Unterlagen Stand 2025

 

Veröffentlichung:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 167 »Lebensmittelmarkt Schmachtenhagen / Oranienburger Straße« (03.11.-05.12.2025)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 167 „Lebensmittelmarkt Schmachtenhagen / Oranienburger Straße“: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 13a i.V.m. § 3 (1) BauGB


Ziel und Zweck der Planung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 167 „Lebensmittelmarkt Schmachtenhagen / Oranienburger Straße“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Schmachtenhagen der Stadt Oranienburg, an der Oranienburger Chaussee.

Es wird begrenzt:

  • im Norden durch ein Wohngebiet „Mühlenweg“ und Grünflächen
  • im Westen durch ein Wohngebiet „Am Zwergberg“
  • im Osten durch den Friedhof des Ortsteils Schmachtenhagen
  • im Süden durch die Oranienburger Chaussee.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Grafik gekennzeichnet.

Anzustrebendes Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO für die Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes zu einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb (hier Lebensmittelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 1000 m²). Zudem werden die notwendigen Stellplätze gesichert. Über allem steht die Verbesserung der Nahversorgung des Ortsteils Schmachtenhagen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Oranienburg wird gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

  

Umweltprüfung

Das Planverfahren wird gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 (3) BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von der Angabe nach § 3 (1) BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Umweltrelevante Informationen sind der Begründung zum Bebauungsplanentwurf bzw. den beiliegenden Gutachten zu entnehmen.

 

Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer, Öffnungszeiten, Internet)

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 167 „Lebensmittelmarkt Schmachtenhagen / Oranienburger Straße“ mit Begründung gemäß § 13 a i.V.m. § 3 (1) BauGB in der Zeit vom

03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025

im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, Haus 2, 1. Obergeschoss, Foyer zu folgenden Zeiten aus:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr

 

Gelegenheit zur Stellungnahme und Hinweise

Während der Offenlegung können von jedermann Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich, während der Sprechzeit auch zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Schriftliche Stellungnahmen sind an Postanschrift oder an die E-Mail-Adresse kaltenbach@oranienburg.de zu richten.

Ergänzend werden die Planunterlagen, die Gegenstand der Offenlegung sind, im Internet- Portal der Stadt www.oranienburg.de zugänglich gemacht und können dort unter der www.oranienburg.de/offenlegungen im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.
Darüber hinaus können die Unterlagen auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.


Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

 

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

  

Oranienburg, 27.10.2025

 

Alexander Laesicke                                                                         

Bürgermeister

 


Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 167 »Lebensmittelmarkt Schmachtenhagen / Oranienburger Straße«
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 167 »Lebensmittelmarkt Schmachtenhagen / Oranienburger Straße«

Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 167 „Lebensmittelmarkt Schmachtenhagen / Oranienburger Chaussee“


 

Anlagen zum Download 

 

Veröffentlichung: