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Landespflegegeld
Schwerbehinderte, blinde und gehörlose Menschen, die außerhalb von Einrichtungen in Brandenburg wohnen, haben einen Anspruch auf Landespflegegeld.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zuständige Stelle:
Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-0
Fax: 03301 601-111
E-Mail: Info@oberhavel.de