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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Oranienburg ist bemüht, die genannte Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.oranienburg.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise nicht mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) sowie mit der BbgBITV bzw. der WCAG 2.1 AA vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf allen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
  • Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf allen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind.
  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Auf einer Seite gibt es ein 'iframe'-Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert.
  • Auf allen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.
  • Auf allen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
  • Auf mehreren Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar.
  • Auf allen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.

Zudem entsprechen nicht alle PDF-Dokumente auf www.oranienburg.de den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Wir sind bestrebt, einen großen Teil der genannten Inhalte fortlaufend zu aktualisieren und Fehler zu korrigieren, um diese barrierefrei zu machen. Bei einem Teil der Inhalte ist dies aber erst im Rahmen eines technischen Relaunchs unserer Website möglich, der mit erheblichem Aufwand verbunden und frühestens im Jahr 2027 umgesetzt werden kann.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.01.2025 erstellt/aktualisiert. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Webinclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

 

Barriere melden! Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Für Fehlermeldungen auf unserer Webseite benutzen Sie am besten den Link zu unserem Formular:

Formular für Fehlermeldungen

Vielen Dank für Ihr Feedback.


Sie können uns im Übrigen auch per E-Mail, Post oder Telefon kontaktieren:

Webadministration der Stadt Oranienburg

Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Schloßplatz 1
16515 Oranienburg

03301 600-6016
E-Mail schreiben

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.


Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit,Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Internet: www.msgiv.brandenburg.de 
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de